Der Halle-Pass steht allen Einwohnern der Stadt Halle (Saale) zu, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II), nach dem Sozialgesetzbuch XII, Kapitel 3 und 4 (Sozialhilfe und Grundsicherung für Erwerbsgeminderte und im Alter) oder Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Mit ihm können Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen in Anspruch genommen werden. Die Antragstellung und Bearbeitung ist kostenlos und ohne Gebühr und erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Werktagen. Die Geltungsdauer beträgt 12 Monate, entfallen die Leistungsvoraussetzungen ist der Pass zurückzugeben.
Erforderliche Unterlagen: - ausgefüllter Antrag auf Ausstellung eines Halle-Passes (Antragsformular und Merkblatt am Info-Stand im Sozialamt in der Südpromenade 30, bei der ARGE in der Neustädter Passage 2 sowie im Bürgerbüro im Ratshof erhältlich)
- vollständige Kopie des Leistungsbescheides nach dem SGB II oder SGBXII
- vollstandige Kopie des Leistungsbescheides nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Vergünstigungen:
1. Eintrittsbefreiung bzw. -ermäßigung in städtischen Kultur- und Sozialeinrichtungen
- In den folgenden Einrichtungen erhalten Sie 50 Prozent Ermäßigung: z.B. Opernhaus, Thalia-Theater, Kulturinsel - Puppentheater, Kulturinsel - neues theater, Staatskapelle Halle, Städtische Museen, Volkshochschule, Städtische Frei- und Hallenbäder, Stadtbibliothek
- In Schullandheimen erhalten Sie 20 Prozent Ermäßigung. Im Zoo werden 100 Prozent Ermäßigung (symbolische Gebühr) gewährt.
2. Für Kinder erhalten Sie gegen Vorlage des Halle-Passes A:
- Stützung in der Kinder- und Schülerspeisung in Höhe von 0,85 Euro pro Essen
- Ermäßigung bei Kindertagesstätten und Hortgebühren
3. Verbilligte bzw. kostenfreie Nutzung von Möbelbörsen und Kleiderkammern
Die Antragstellung erfolgt persönlich oder schriftlich. Internetadresse:
http://www.halle.de/Publications/50-004.pdf
Sozialamt Stadt Halle
Team Statistik, Abrechnung/ Halle-Pass/ BEEG
Südpromenade 30, 06128 Halle/ Saale
Tel: (0345) 221-5453, Fax: (0345) 221-5404
Sprechzeiten:
| Montag | 09.00 - 12.30 Uhr |
| Dienstag | 13.00 - 17.30 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.30 Uhr |
Unsere Mitarbeiter des Sozialmanagements beantworten Ihre Fragen unter der Rufnummer:
(0345) 5300-109 bzw. (0345) 5300-130.