Wohnungsbauprämie - Genossenschaftsanteile werden gefördert
Mit der Begründung einer Mitgliedschaft und Nutzung einer Wohnung in der FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG werden für Sie Geschäftsanteile fällig.
Eine Mitgliedschaft begründen Sie bereits mit einem Pflichtanteil von 20,00 Euro.
Mit diesem Pflichtanteil haben Sie Anspruch auf Leistungen unserer Genossenschaft.
Bei Aufnahme als Mitglied erhalten Sie eine Servicemappe mit Informationen zu den Serviceangeboten, wie z. B. Sparen in unserer genossenschaftlichen Spareinrichtung, Anmietung von Gästewohnungen usw.
Für die Nutzung einer Genossenschaftswohnung werden weitere Geschäftsanteile fällig. Je nach Größe der Wohnung sind je angefangene 6 m² Wohnfläche 8 Geschäftsanteile zu zahlen. Gern bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Für den Erwerb der Geschäftsanteile können Sie staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Bei 8,8 % Wohnungsbauprämie sind das rund 45 Euro bzw. rund 90 Euro (verheiratet) im Jahr für Einzahlungen bis zu 512 Euro bzw. 1.024 Euro (verheiratet).
Für das Jahr der Einzahlung können Sie diesen Anspruch bis zwei Jahre rückwirkend geltend machen, wenn Sie die Wohnungsbauprämie auf keine weitere Anlageform (z. B. Bausparen) beantragt haben.
Ein bereits für Sie ausgefülltes Antragsformular erhalten Sie jährlich automatisch für alle prämienbegünstigten Einzahlungen von uns zugesandt, welches Sie bestätigt an uns zurücksenden.
Die Meldung an das Finanzamt erfolgt durch die Genossenschaft.
Die Wohnungsbauprämie wird vom Finanzamt direkt an die Genossenschaft überwiesen und dem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Über die Höhe der bewilligten Gutschrift informieren wir Sie.
Die Prämie erhöht Ihr Geschäftsguthaben.