Genossenschaft |
13.01.2023 11:24 Uhr

Anpassung der Betriebskosten und Heizkosten - mögliche Unterstützung

Die derzeitige Lage für Mieterinnen und Mieter ist durch einige Unsicherheiten geprägt. Diese resultieren vorrangig aus finanziellen Folgen der Energiekrise. Darüber hinaus werden medial einige Gesetzesvorhaben diskutiert, andere wurden bereits umgesetzt. Die Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen deshalb umfassende Informationen und Unterstützung an.

1. Es werden bereits Sozialleistungen (5GB II, 5GB XII) bezogen

Die Schreiben mit den ab 1. Januar 2023 angepassten monatlichen Abschlägen sind bitte unverzüglich an die zuständige Behörde zu leiten.

Die Leistungen für Kosten der Unterkunft werden entsprechend angepasst. Die zuständige Behörde ergibt sich aus dem vorliegenden Bewilligungsbescheid (Jobcenter Halle (Saale) bzw. Sozialamt der Stadt Halle).

Beziehen Sie Sozialleistungen beim Jobcenter, nutzen Sie für eine möglichst schnelle Bearbeitung die elektronische Übermittlung mit dem Postfachservice. Übersenden Sie keine Unterlagen per E-Mail an das Jobcenter Halle (Saale), da diese nur zeitverzögert bearbeitet werden. Einfach www.jobcenter.digital in den Browser eingeben und schon kann es losgehen.

Bürger, die keinen Online-Zugang haben oder bei diesem Unterstützung benötigen, erhalten diese in den Quartiersbüros: 

  • Quartier Süd
    Wittenberger Straße 14, 06132 Halle (Saale)
    donnerstags 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

  • Quartier Ost 
    Freiimfelder Straße 13 06112 Halle (Saale)
    dienstags 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

  • Quartier Nord
    Heideringpassage 3 06120 Halle (Saale)
    montags 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

oder über den "Job-Point Halle", Hansering 5, Halle (Saale).

2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Leistungsbezug

Auch wenn Sie berufstätig sind, können Sie durch hohe Energiepreise einen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Sie können selbstständig über den online verfügbaren ALG II-Rechner der Caritas prüfen, ob ein Anspruch auf Unterstützung durch das Jobcenter bestehen könnte.

Ist ein Anspruch erkennbar, können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II/Bürgergeld stellen. 

Diesen können Sie online über www.jobcenter.digital beim Jobcenter Halle (Saale) stellen und erhalten auch dazu Unterstützung in den Quartierbüros oder über den "Job-Point Halle". 

3. Ablehnung der Erhöhung der Abschläge durch Mieterinnen und Mieter

Hilfebedürftigkeit kann auch in einzelnen Monaten auftreten. Dies ist z. B. in dem Monat, in dem die Jahresabrechnung der Betriebs- und Heizkosten fällig ist, möglich. Mieterinnen und Mieter können in dem Monat des Rechnungserhalts (Jahresabrechnung) einen Antrag auf Unterstützung durch Jobcenter oder Sozialamt stellen.

Der Antrag ist online über www.jobcenter.digital oder schriftlich spätestens in dem Monat zu stellen, in dem die Rechnung fällig wird.

Es erfolgt eine Prüfung durch die jeweilige Behörde. Einkommen und Vermögen werden dem Bedarf gegenübergestellt. Ergibt sich ein Unterstützungsbedarf, wird die Differenz zum Bedarf bewilligt - nicht die gesamte Rechnung!

Bitte beachten Sie, dass hierzu Änderungen der Berechnungsgrundlage aufgrund der Einführung des Bürgergeldes möglich sind.

4. Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Bürgergeld oder Sozialhilfe aufgrund des Einkommens

Es könnte ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.

Sie können selbstständig über den online verfügbaren Wohngeldrechner prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte.

Ein Antrag kann bei der Wohngeldstelle, Südpromenade 30, 06128 Halle (Saale) gestellt werden.

Foto: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (BA)

 

Große Steinstraße 8 | 06108 Halle (Saale)

Vereinbaren Sie bitte stets vorab Ihren Beratungstermin hier online über unseren Terminbuchungskalender

Sehr gern können Sie uns eine E-Mail schreiben:


Service-Telefon:
(0345) 53 00 - 181


 Unsere Service-Telefon Zeiten:

Montag 09.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 13.00 Uhr

Persönliche Termine sind nur nach individueller Vereinbarung möglich!

Anfahrt:

Tram Alle Linien Richtung Markt
Ausstieg Marktplatz/Joliot-Curie-Platz

Parken:

Vor dem Eingang unseres Wohn- und Spargeschäftes befindet sich ein Behinderten-Parkplatz. Weiterhin können Sie anliegende Parkmöglichkeiten (z. B. am Hansering, Ritter- oder Opernhaus) nutzen.

Diese Wohnform gibt insbesondere älteren Menschen die Möglichkeit, in ihren eigenen vier Wänden zu wohnen und die Vorzüge der individuellen Betreuung in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich erweitert es das Portfolio unserer Wohnungsgenossenschaft um dringend benötigten seniorengerechten Wohnraum.

Informieren Sie sich hier!


Sanitär | Elektro | Schlosserei | Schlüsseldienst

Im HAVARIE-Fall steht Ihnen 24-Stunden (Montag bis Sonntag sowie an Feiertagen) unser HAVARIE-Notruf zur Verfügung.

(0345) 53 00 - 199

Meine FZWG - gibt es auch als App!

Sie haben Störungen bei Ihrem Festnetz-, TV- oder Internetanschluss? Dann kontaktieren Sie bitte Ihren Kabelnetzbetreiber PŸUR unter:

STÖRUNGSHOTLINE: (030) 25 777 777

Für Ihre Hinweise sind wir jederzeit offen! Dafür können Sie auch folgende Wege nutzen:

Nachricht erfassen per: 
Meine FZWG Serviceportal

oder E-Mail schreiben:
mein.tipp@frohe-zukunft.de

"Die FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG bietet eine Ausbildung auf hohem Niveau an und erbringt im Rahmen der Ausbildung herausragende Leistungen, die über dem allgemeinen Standard liegen." - Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V.