VERTRETER & CO.

24.02.2023: Ordentliche Vertreterversammlung | Ergebnisse

Nach erfolgreicher Vertreterwahl trafen sich erstmalig die neu gewählten Vertreter zur Ordentlichen Vertreterversammlung am 24.02.2023 im PRISMA Cinema Halle-Neustadt und blickten gemeinsam mit Aufsichtsrat und Vorstand auf die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2021 zurück.

Die Vorstände stellten zusammenfassend den Jahresabschluss 2021 und den Bericht zum Geschäftsjahr 2021 vor. Über die Arbeit und Ergebnisse des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2021 informierte unsere Aufsichtsratsvorsitzende.

Die Vertreter waren mit dem Jahresrückblick zufrieden und stimmten folgenden Beschlüssen zu. 

Erfolgreiche Beschlussfassung

  • Beschluss I/2023: Die Vertreterversammlung stellt den geprüften Jahresabschluss 2021 fest.
  • Beschluss II/2023: Die Vertreterversammlung beschließt den Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 1.707.272,58 € in „Andere Ergebnisrücklagen“ einzustellen.
  • Beschluss III/2023: Die Vertreterversammlung stimmt dem Prüfungsergebnis zu.
  • Beschluss IV/2023: Die Vertreterversammlung beschließt die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021.
  • Beschluss V/2023: Die Vertreterversammlung beschließt die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021.

Alle wichtigen Fakten rund um den Jahresabschluss entnehmen Sie bitte dem Lagebericht des Vorstandes im DOWNLOAD-CENTER auf unserer Website.

Unsere Mitglieder haben die Wahl!

Unsere Mitgliedervertreter*innen tragen wesentlich zur Gestaltung unseres genossenschaftlichen Alltags bei. In den §§ 31 bis 37 unserer Satzung sind deren Rechte und Aufgaben klar definiert.

Die 2022 von unseren Mitgliedern gewählten 64 Vertreter*innen und 34 Ersatzvertreter*innen veröffentlichten wir mittels Auslage in unserer Geschäftsstelle und mittels Hinweis in unserem Mitgliedermagazin ZU HAUSE 03.

Laut Satzung wählen unsere Mitglieder aller 5 Jahre ihre Vertreter*innen und Ersatzvertreter*innen. Die nächste Wahl steht 2027 auf dem Plan.

Doch was passiert, wenn Vertreter*innen ihr Amt niederlegen?

Zunächst rücken die gewählten Ersatzvertreter*innen nach. Laut Genossenschaftsgesetz darf die Anzahl der Vertreter*innen nicht unter 50 Personen sinken, sonst müssen wir die Vertreterwahl vorziehen.

Was ist dann wichtig?

  • Vorstand und Aufsichtsrat stimmen den Zeitplan ab
  • Vorstand und Aufsichtsrat prüfen die Aktualität von Satzung und Wahlordnung - eine Änderung beschließt die Vertreterversammlung
  • Aufsichtsrat und Vorstand bestellen in getrennter Abstimmung jeweils ein Mitglied des Vorstandes und Aufsichtsrates in den Wahlvorstand
  • Vertreterversammlung wählt 7 Mitglieder in den Wahlvorstand
  • Einladung zur ersten konstituierenden Sitzung des neuen Wahlvorstandes
  • Alle weiteren Schritte obliegen dann dem Wahlvorstand

Wir suchen ständig Freiwillige!

Sie finden hier die entsprechende  Bereitschaftserklärung für die kommende Vertreterwahl. Füllen Sie diese bitte vollständig aus! Diese können Sie dann per E-Mail an info@frohe-zukunft.de senden oder in unserer Geschäftsstelle, Leibnizstraße 1 a bzw. im Wohn- und Spargeschäft, Große Steinstraße 8 abgeben.

Jetzt schon an Morgen denken! Zurückliegende Vertreterwahlen haben uns gelehrt, dass es erneut eine Herausforderung sein wird, ausreichend freiwillig Ehrenamtliche zu finden. Deshalb möchten wir jetzt schon Ihr Interesse für diese wichtige soziale Aufgabe wecken.

Vorteile

1. Mit Ihrer Stimme beeinflussen Sie direkt die Kandidaten und bestimmen so, wer Sie vertritt.
2. Ihr zukünftige/r Vertreter*in trägt auch Ihre Meinung an den Vorstand oder zuständige Mitarbeiter*innen unserer Genossenschaft heran.
3. Sie sparen Zeit, da Sie „schnell mal zwischendurch“ wählen können und der Gang zur Wahlurne entfällt.
4. Sie nehmen aktiv am genossenschaftlichen Wahlgeschehen teil.
5. Mit Ihrer Stimme sorgen Sie auf demokratische Art und Weise für eine streitbare, engagierte und selbstbewusste Vertreterversammlung.
6. „Ihr*e Kandidat*in“ wählt in Ihrem Namen z. B. den Aufsichtsrat und fasst Beschlüsse.
  1. Zwei kostenfreie interessante Vertreterseminare pro Jahr,
  2. umfangreiches Info-Material mit dem Sie sich ein eigenes Bild über die jeweiligen Themen machen können,
  3. eine jährliche samstägige Ordentliche Vertreterversammlung in angenehmer Atmosphäre,
  4. jeweils 20,00 € Aufwandsentschädigung pro Veranstaltung für Reisekosten o. Ä., die Überweisung erfolgt nach der Teilnahme,
  5. Mitgestaltungsrecht bei wichtigen genossenschaftlichen Themen,
  6. persönlicher Kontakt zu unseren MITGLIEDERBEIRÄTEN,
  7. Stimmrecht bei Wahlen z. B. denen des Aufsichtsrates,
  8. sozialer Austausch mit allen Vertretern und Mitgliedern,
  9. jährliche kostenfreie Exkursion als Tagesveranstaltung zu einer befreundeten Genossenschaft inklusive Verpflegung sowie
  10. „den heißen Draht zur Genossenschaft“!

Vertreter*innen wählen unseren Aufsichtsrat

Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung für 5 Jahre gewählt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem das Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, nicht mitgerechnet. Die Amtszeit endet mit dem Schluss der fünften ordentlichen Vertreterversammlung nach der Wahl. Scheiden Mitglieder im Laufe ihrer Amtszeit aus, so besteht der Aufsichtsrat bis zur nächsten ordentlichen Vertreterversammlung, in der die Ersatzwahlen vorgenommen werden, nur aus den verbleibenden Mitgliedern. Die §§ 24 bis 30 unserer Satzung regeln Aufgaben und Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates.

Die Ordentliche Vertreterversammlung 2018 hat die Anzahl der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder auf 6 festgelegt. Aktuell ist der Aufsichtsrat wie folgt besetzt:

Aufsichtsratsvorsitzende: Claudia Thiele
Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Erich Neuert
Schriftführerin: Monika Engelhardt
AR-Mitglied (ohne Funktion): Klaus Pfrogner
AR-Mitglied: Axel Friedrich
Aufsichtsratsvorsitzende Claudia Thiele © FZWG
Aufsichtsratsvorsitzende Claudia Thiele © FZWG
Führen Sie mit uns ein Leben mit Perspektive! © FZWG
Führen Sie mit uns ein Leben mit Perspektive! © FZWG

Der Aufsichtsrat bestellt unseren Vorstand

Unser Vorstand besteht mindestens aus 2 Personen. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von höchstens 5 Jahren bestellt. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Die §§ 21 bis 23 unserer Satzung regeln Leitung, Vertretung, Aufgaben und Pflichten des Vorstandes.

Unsere Mitgliedschaften

1990:

  • im Verband der Wohnungsgenossenschaften  Sachsen - Anhalt e.V. (VdWg),
  • im Bundesverband deutscher Wohnungs- und  Immobilienunternehmen e.V. (GdW) sowie
  • im Arbeitgeberverband der Wohnungs- und  Immobilienwirtschaft e.V., Düsseldorf (AGV).

1991:

  • in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG),  Bezirksverwaltung Erfurt.

2004:

  • im Selbsthilfefonds des GdW Bundesverband deutscher  Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. zur Sicherung von Spareinlagen von  Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung.

2005:

  • in der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK).

2011:

  • im Deutsche Entwicklungshilfe für soziales  Wohnungs- und Siedlungswesen e.V. (DESWOS).

Nützliche Downloads...

...wie unsere Satzung, die aktuelle Ausgabe unserer Mitgliederzeitschift ZU HAUSE und eine Beitrittserklärung finden Sie in unserem: DOWNLOAD-CENTER / GENOSSENSCHAFT.

 

Große Steinstraße 8 | 06108 Halle (Saale)

Vereinbaren Sie bitte stets vorab Ihren Beratungstermin hier online über unseren Terminbuchungskalender

Sehr gern können Sie uns eine E-Mail schreiben:


Service-Telefon:
(0345) 53 00 - 181


Unsere Service-Telefon Zeiten:
Montag 09.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 13.00 Uhr

Persönliche Termine sind nur nach individueller Vereinbarung möglich!

Anfahrt:

Tram Alle Linien Richtung Markt
Ausstieg Marktplatz/Joliot-Curie-Platz

Parken:

Vor dem Eingang unseres Wohn- und Spargeschäftes befindet sich ein Behinderten-Parkplatz. Weiterhin können Sie anliegende Parkmöglichkeiten (z. B. am Hansering, Ritter- oder Opernhaus) nutzen.

Zurzeit sind alle Gästewohnungen reserviert. Es sind derzeit keine Buchungen möglich. Wir informieren Sie, sobald unsere Gästewohnungen wieder zur Verfügung stehen.

Sanitär | Elektro | Schlosserei | Schlüsseldienst

Im HAVARIE-Fall steht Ihnen 24-Stunden (Montag bis Sonntag sowie an Feiertagen) unser HAVARIE-Notruf zur Verfügung.

(0345) 53 00 - 199

Meine FZWG - gibt es auch als App!

Sie haben Störungen bei Ihrem Festnetz-, TV- oder Internetanschluss? Dann kontaktieren Sie bitte Ihren Kabelnetzbetreiber PŸUR unter:

STÖRUNGSHOTLINE: (030) 25 777 777

Weitere Ansprechpartner finden Sie hier!

Für Ihre Hinweise sind wir jederzeit offen! Dafür können Sie auch folgende Wege nutzen:

Nachricht erfassen per: 
Meine FZWG Serviceportal

oder E-Mail schreiben:
mein.tipp@frohe-zukunft.de

"Die FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG bietet eine Ausbildung auf hohem Niveau an und erbringt im Rahmen der Ausbildung herausragende Leistungen, die über dem allgemeinen Standard liegen." - Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V.