Wohin mit Sperrmüll?
Nicht irgendwohin!
Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. Nur wenn alle Hausbewohner in gleicher Weise unsere Hausordnung beachten und einhalten, kann die Nachbarschaft und die Wohnung zu einem wirklichen Heim werden. Besonders das Thema Sperrmüll erhitzt dabei immer wieder die Gemüter. Wir listen Ihnen hier auf, wie Sie am besten Ihren Spermüll entsorgen.
Korrekt entsorgen geht so:
WAS IST SPERRMÜLL?
Zum Beispiel Möbel, Truhen, Bettgestelle, Matratzen, Lattenroste, Regale, Leitern, Teppiche und Teppichböden, Fahrräder, Dreiräder und Roller, Kinderwagen, Koffer (ohne Inhalt), Bügelbretter und Gardinenstangen. Außerdem Gegenstände, die kleiner als 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m oder leichter als 70 kg sind. Sperrmüll aus Haushalten wird einmal jährlich zentral von der Stadtwirtschaft entsorgt. Dafür wird eine zentrale Abholstelle vom zuständigen Hausmeister vor dem Gebäude festgelegt. Einige Tage vorab erhalten unsere Nutzer*innen eine Info z. B. durch einen Hausaushang.
WAS GEHÖRT NICHT DAZU?
Zum Beispiel Autowracks, Kfz-Zubehörteile (wie Autoreifen, Autobatterien und Kotflügel), Motorräder, Abfälle von Bau- und Umbauarbeiten (wie Türen, Fenster, Rohre, Sanitäreinrichtungen und Heizungsanlagen), Öltanks und Ölbehälter, Elektro- und Elektronikgeräte, Verpackungsmaterialien, Gartenabfälle, Schadstoffe, Altkleider, Federbetten, Decken, Geschirr, Leuchten sowie in Säcken, Kartons oder anderen Behältnissen verpackte Kleinteile oder Restmüll.
Sollten wir Gegenstände auf unserem Grundstück finden, die dort nicht hingehören, so können wir einen kostenpflichtigen Abtransport zu Lasten der Nutzer*innen nicht ausschließen. Unsere Hausmeister schauen zwar regelmäßig nach Ordnung & Sauberkeit - doch bitte überlassen Sie ihnen nicht die Sperrmüllentsorgung! Im Sinne einer guten Gemeinschaft wird deren Hilfe an anderen Stellen dringender benötigt.
KANN ICH SPERRMÜLL ABHOLEN LASSEN?
Um Sperrmüll abholen zu lassen, nutzen Sie bitte dieses Formular der Stadtwerke Halle. Auch einen individuellen Termin können Sie darüber vereinbaren.
KOSTENFREIE ABHOLUNG VERPASST?
Sie haben den zentralen Abholtermin verpasst? Dann können Sie den Sperrmüllabholservice der Stadtwerke Halle nutzen und über dieses Formular eine gebührenpflichtige Abholung, optional auch mit Ihrem persönlichen Wunschtermin, beantragen.
KANN ICH AUCH SELBSTSTÄNDIG SPERMÜLL ENTSORGEN?
Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihren Sperrmüll bis 1 m³ kostenlos an den Wertstoffmärkten abzugeben. Falls Ihr eigenes Auto zu klein ist, leihen die Stadtwerke Halle Ihnen gerne einen Sperrmüllanhänger.
Quelle: https://hws-halle.de/privatkunden/entsorgung-reinigung/sperrmuell
Unsere Hausordnung
Dieser aktuelle Fall zeigt, dass die Einhaltung der Hausordnung ein immer wieder wichtiges Thema darstellt. Wir veröffentlichen daher hier die wichtigen Passagen und bitten Sie darum auch zukünftig auf die Sicherheit in Ihrer Nachbarschaft zu achten.
1. Lüftung und Heizung
Behandeln Sie bitte die Ihnen zur Nutzung überlassene Wohnung pfleglich. Dazu gehört auch das ausreichende Lüften der Wohnung. Um die Raumluft auszutauschen, reicht grundsätzlich eine Stoßlüftung von 10 Minuten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch das Ihnen übergebene Informationsblatt „Richtig heizen und lüften“. Wir müssen Ihnen das Lüften der Wohnung in das Treppenhaus untersagen, weil dies deutlich am Sinn und Zweck des Lüftens vorbeigeht und zu Belästigungen der Nachbarn führen kann. Sinkt die Außentemperatur unter den Gefrierpunkt, müssen Sie im gemeinschaftlichen Interesse alles tun, um ein Einfrieren der Sanitäranlagen und anderer wasserführenden Anlagen (z.B. Heizung) zu vermeiden. Halten Sie deshalb Wohnungs-, Keller-, Boden- und Treppenhausfenster in der kalten Jahreszeit – außer zum Lüften – unbedingt geschlossen. Verriegeln Sie Dachfenster bei Schneefall, Regen und Unwetter.
2. Abflüsse
Halten Sie bitte die Abflüsse in Toiletten, Spülen und Waschbecken von Abfällen frei. Schütten Sie bitte auf keinen Fall Katzen- oder Vogelstreu hinein, auch Küchenabfälle, Papierwindeln, Hygieneartikel jeglicher Art gehören auf keinen Fall in den Abfluss, sondern sind mit dem Hausmüll zu entsorgen.
Lärm belastet alle Hausbewohner. Halten Sie deshalb bitte die allgemeinen Ruhezeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 7.00 Uhr ein. Stellen Sie bitte Fernseh- und Rundfunkgeräte sowie andere Tonträger auf übliche Zimmerlautstärke ein; auch deren Benutzung im Freien (auf Balkonen, Loggien usw.) darf Ihre Mitbewohner nicht stören. Während der allgemeinen Ruhezeiten dürfen Sie nicht musizieren. Betreiben Sie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen und andere Haushaltgeräte täglich nicht länger als bis 20.00 Uhr. Achten Sie bei Lärm verursachenden hauswirtschaftlichen und handwerklichen Arbeiten im Haus, Hof oder Außenanlagen darauf, dass Sie diese Arbeiten werktags außerhalb der vorgenannten Ruhezeiten durchführen. Diese Arbeiten sollten bis 20.00 Uhr beendet sein. Am Sonntag sollte grundsätzlich kein Lärm, gleich welcher Art, verursacht werden.Partys und Feiern dürfen nicht zu Lärmbelästigungen der Hausgemeinschaft und der Nachbarn führen. Sprechen Sie bitte vorher mit den anderen Hausbewohnern bzw. Anwohnern, die dann sicherlich ein gewisses Maß an Geräusch- und Geruchseinwirkung tolerieren werden.
Die Eltern, deren Kinder den Spielplatz
nutzen, sind für das Sauberhalten der Spielgeräte, der Sandkästen und der
Umgebung verantwortlich. Achten Sie bitte darauf, dass Spielzeug, Abfälle und
Verunreinigungen nach Beendigung des Spielens eingesammelt bzw. beseitigt
werden.Die Benutzung der Spielgeräte auf unseren Spielplätzen geschieht auf
eigene Gefahr. Die Spielplätze stehen Ihren Kindern täglich von 8.00 Uhr bis
20.00 Uhr zur Verfügung. Auch Ihre Kinder müssen beim Spielen die allgemeinen
Ruhezeiten einhalten.
Die Rasenflächen auf unseren Grundstücken sind grundsätzlich zum Spielen
freigegeben. Zum Schutz der Grünflächen untersagen wir Ihnen bzw. Ihren Kindern
aber das Fußball spielen auf den Rasenflächen sowie das Befahren der
Rasenflächen (mit Fahrrädern, Skateboards, Inlinern, Kickboards etc.).Bitte
werfen Sie keine Abfälle in die Grünanlagen und füttern Sie keine Tiere, vor allem keine Tauben und freilaufende
Katzen. Wir müssen Ihnen die Verunreinigung der Grünanlagen und Grundstücke
durch Ihre Hunde und Katzen untersagen. Halten Sie Haustiere aus hygienischen
Gründen unbedingt von den Spielplätzen und Sandkästen fern.
Zum Schutz der Hausbewohner müssen die Haustüren geschlossen bleiben. Schließen Sie bitte Keller- und Hoftüren nach jeder Benutzung wieder ab. Halten Sie bitte Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure frei, weil sie nur dann ihren Zweck als Fluchtwege erfüllen. Fahr- und Motorräder etc. gehören nicht hinein, sondern in den Keller oder die separaten Räume. Sie dürfen einen Kinderwagen im Treppenhaus nur abstellen, wenn dadurch die anderen Hausbewohner nicht behindert werden. Schuhe, Schuhschränke, Schirmständer und anderes gehören in die Wohnung, nicht ins Treppenhaus. Auch auf dem gemeinsamen Trockenboden, in den Boden- und Kellergängen sowie in Gemeinschafträumen wie Waschküche, Trockenraum etc. dürfen Sie aus Sicherheitsgründen keine Gegenstände abstellen oder zwischenlagern.
Wir untersagen Ihnen das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündlichen und Geruch verursachenden Stoffen in Wohnungen, auf Balkonen, Loggien, Wintergärten, Keller- oder Bodenräumen. Spreng- und Explosionsstoffe dürfen Sie nicht in das Haus oder auf das Grundstück bringen.
Wenn Sie Gasgeruch im Haus oder in der Wohnung bemerken, hantieren Sie auf keinen Fall mit Feuer. Betätigen Sie keine elektrischen Schalter, öffnen Sie die Fenster bzw. Türen und drehen Sie den Haupthahn ab. Bei Undichtigkeiten oder sonstigen Mängeln an Gas- und Wasserleitung benachrichtigen Sie bitte unverzüglich Ihren Hausmeister, Ihre Stadtwerke oder die FZWG. Im Ernstfall auch über die ausgehängten Notrufnummern.
Bringen Sie bitte Blumenkästen und Blumenbretter so sicher an, dass dadurch niemand gefährdet werden kann. Achten Sie bitte darauf, dass beim Blumengießen das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft. Sollten Sie für längere Zeit verreisen oder sich nicht in Ihrer Wohnung aufhalten, überlassen Sie bitte für Notfälle einen Wohnungsschlüssel bei Ihrem Nachbarn, Ihrem Hausmeister oder der FZWG zu treuen Händen. Sollten Sie dafür keine Vorsorge getroffen haben und droht aus Ihrer Wohnung eine akute Gefahr oder Belästigung für Ihre Umwelt, Ihre Nachbarn oder das Haus, sind wir berechtigt, der FZWG Zugang zu verschaffen, soweit es die Situation erfordert. Die uns dadurch entstehenden Kosten gehen letztlich zu Ihren Lasten.
Halten Sie bitte im Interesse aller Hausbewohner Haus und Grundstück (Außenanlagen, Müllstandorte) ständig sauber.Teppiche dürfen sie nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen klopfen und abbürsten. Schuhe, Textilien, Badezimmergarnituren, Lappen etc. dürfen Sie nicht aus dem Fenster oder über die Balkonbrüstung oder im Treppenhaus reinigen. Auf Balkonen dürfen Sie Wäsche nur unterhalb der Balkonbrüstung trocknen.Zur Wäscheversorgung stehen Ihnen die Waschküche und die Trockenräume zur Verfügung. Bitte reinigen Sie diese Räume sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände nach jeder Benutzung.
Für Gemeinschaftseinrichtungen gelten die jeweiligen Benutzer- und Bedienungsanweisungen. Die von der FZWG oder der Hausgemeinschaft aufgestellten Einteilungspläne sind zu beachten.
Personenaufzug
Beachten Sie bitte die Benutzer- und Sicherheitshinweise in den Aufzügen. Sperrige oder sehr schwere Gegenstände dürfen Sie nur nach vorheriger Zustimmung des Hausmeisters mit dem Aufzug transportieren.
Müllräume und Müllboxen
Benutzen Sie Müllboxen bitte nur in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Werfen Sie nur den Hausmüll hinein. Sind Wertstoffcontainer aufgestellt, benutzen Sie diese bitte entsprechend ihrer Bestimmung.
Für die Entsorgung von Sperrmüll informieren Sie sich bitte bei Ihrer Stadtwirtschaft.
Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabelanschluss
Benutzen Sie Ihre TV- bzw. Radioempfangsgeräte bitte ausschließlich mit geeigneten zugelassenen Anschlusskabeln. Das Anbringen von Antennen, Satellitenschüsseln und anderen Empfangsanlagen kann nur unter ganz besonderen Gründen gerechtfertigt sein und bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung.
Sollten beim TV – bzw. Radioempfang Störungen bzw. Schäden auftreten, melden Sie dies bitte unverzüglich Ihrem Kabelanbieter. Manipulieren Sie nicht selbst an den Steckdosen, Kabeln oder Zuleitungen. Nur unsere Mitarbeiter bzw. Fachfirmen sind berechtigt, Arbeiten an der Anlage durchzuführen.