Genossenschaft schließt neuen Versorgungsvertrag für multimediale Dienste
Vertragsunterzeichnung durch unsere beiden Vorstände (Mitte) mit Vertretern von PŸUR/Primacom.
Die Verhandlungen über einen neuen Versorgungsvertrag für multimediale Dienste wurde notwendig, da ab 01.07.2024 der Gesetzgeber im Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKG-Novelle) festgeschrieben hat, dass ab diesem Zeitpunkt keine Umlage mehr für Fernsehen über die Betriebskosten abgerechnet werden kann. Das heißt jedes Mitglied ist ab diesem Zeitpunkt selbst für seine Fernsehversorgung und für den Abschluss eines entsprechenden Vertrages verantwortlich. Die Wahl liegt somit bei jedem Mitglied, ob es weiter die bisherige Fernsehversorgung oder zum Beispiel nur ein Internet-TV (IPTV) Angebot nutzen möchte.
Selbstverständlich hat sich die Genossenschaft dieses Themas rechtzeitig angenommen und exzellente Konditionen mit PŸUR und für einen Teilbestand mit Primacom vereinbart.
Ab 01.07.2024 beträgt das monatliche Entgelt für den Empfang von Fernsehen und Hörfunk nur noch 3,80 EUR. Des Weiteren werden alle Liegenschaften unserer Genossenschaft bis zum März 2024 an das Glasfasernetz von PŸUR angeschlossen und es besteht die Möglichkeit, dass im Laufe des neuen Gestattungsvertrages auch alle Wohnungen mit einem Glasfaseranschluss ausgestattet werden.
Vor dem Beginn der Vertragsaufnahmen für die weitere Fernsehversorgung werden wir Sie noch einmal über dieses Thema informieren.