FAQ - Häufig gestellte Fragen

Unsere Antworten

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Wohnungsgenossenschaft! In den nachfolgenden Themengebieten beantworten wir Ihnen hier die meistgestellten Fragen.


AUCH GUT ZU WISSEN - Die nötigen Unterlagen für Ihren neuen Nutzungsvertrag:

EINKOMMENSNACHWEISE:

  • Lohn-/Gehaltszettel der letzten 3 Monate ODER Rentenbescheid ODER Bürgschaftserklärung sowie ein Nachweis über das Einkommen des Bürgen ODER Arbeitgeberbescheinigung: möglichst mit Verdienstangabe ODER Einkommen ALG II: Zustimmung des Jobcenters und Abtretungserklärung

UNTERLAGEN SPEZIELL FÜR DAS NUTZUNGSVERHÄLTNIS:

  • Vorvermieterbescheinigung im Original - bitte nicht von Familienangehörigen/Freunden!

Unser FROHE ZUKUNFT Wohn- und Spargeschäft © FZWG
Unser FROHE ZUKUNFT Wohn- und Spargeschäft © FZWG

Thema: Wohnen

Die Genossenschaftsanteile sind nicht wie die Kaution oder Provision an ein Nutzungsverhältnis gebunden. Mit den Anteilen können wir wirtschaften und weiteren wertvollen Wohnraum schaffen bzw. sanieren; Kautionsgelder können jedoch nur von Vermietern verwahrt werden und sozusagen nichts weiter für die Gemeinschaft bewirken.

Sie haben Ihre neue Traumwohnung in unserer Genossenschaft gefunden und wollen diese zusagen, sind je nach Wohnfläche gestaffelt Anteile zu je 20,00 € fällig (§ 17 der Satzung). 

GRÖßE DER WOHNUNG

ANZAHL DER PFLICHTANTEILE

BETRAG IN €
bis 30 m² 40 800 €
bis 35 m² 50 1.000 €
bis 40 m² 56 1.120 €
bis 45 m² 64 1.280 €
bis 50 m² 72 1.440 €
bis 55 m² 80 1.600 €
bis 60 m² 84 1.680 €
bis 65 m² 90 1.800 €
bis 70 m² 96 1.920 €
bis 75 m² 104 2.080 €
bis 80 m² 112 2.240 €
bis 85 m² 120 2.400 €
bis 90 m² 124 2.480 €
ab 90 m² 128 2.560 €

Die ersten Genossenschaften im deutschsprachigen Raum wurden Mitte des 19. Jahrhunderts von Hermann Schulze-Delitzsch im sächsischen Delitzsch und von Friedrich Wilhelm Raiffeisen im rheinland-pfälzischen Weyerbusch gegründet. (Quelle: wikipedia.de)

Hier hat Ihre Stimme noch Gewicht. Als regulärer Mieter bezahlen Sie monatlich Ihre Miete und haben damit keine weiteren Rechte oder Pflichten. Das klingt natürlich verlockend. Doch was, wenn der Vermieter Sie wegen Eigenbedarf kündigt? Sie eine nicht selbst verschuldete Reparatur melden und man Sie zur Kasse bittet?

In diesen Situationen sind Sie in unserer Genossenschaft besser aufgehoben. Mit dem Bezug einer Genossenschaftswohnung erwerben Sie viele Vorteile. Zum einen besitzen Sie das lebenslange Wohnrecht und zum anderen wird alles, was zur Wohnungsausstattung gehört, von uns auch umstandslos und kostenfrei ausgetauscht oder repariert. Die einzige Ausnahme bilden hierbei Schäden, die Sie selbst verschuldet haben – dabei hilft Ihnen dann eine Haftpflichtversicherung weiter.

Die vorhandenen 2.000 Genossenschaften in Deutschland mit über zwei Millionen Wohnungen und mehr als drei Millionen Mitgliedern beweisen, dass das Genossenschaftsmodell auch heute noch eine FROHE ZUKUNFT hat. Dabei stammen die Älte­sten noch aus den Anfängen des Genossenschaftsgedankens und sind über 100 Jahre alt. Dieses Modell vermag auch heute vielen wirt­schaftlich Schwachen gemeinsam eine große Kraft zu verleihen. Deshalb gilt auch für die Zukunft, dass gemeinsames Handeln den Einzelnen stärkt und Demokratie durch Mitbestimmung gelebt werden kann.

Auch wenn das Genossenschaftsmodell teilweise als verstaubt angesehen wird, es ist ein guter Weg um Menschen zu verbinden!

Der Begriff des „Nutzers“ bezieht sich auf einen wichtigen Grundsatz einer Genossenschaft.

Da Sie durch die Einzahlung von Genossenschaftsanteilen mit einem Miteigentümer vergleichbar sind und eine Wohnung der Genossenschaft „nutzen“, zahlen Sie folgerichtig auch keine Miete sondern eine Nutzungsgebühr.

Im Alltag ist das sicherlich etwas ungewohnt – aber wir legen auf diese Begriffe großen Wert, um die Grundidee der Genossenschaft nicht aus den Augen zu verlieren und so transparent wie möglich von Generation zu Generation weiterzuvermitteln.

Mitglied werden Sie ganz einfach und unkompliziert mit dem Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 20,00 €. Kommen Sie so in den Genuss aller Leistungen und Serviceangebote unserer Genossenschaft und können ebenso kostenfrei Geld in unserer Spareinrichtung anlegen.

Aber auch wenn Sie keine passende Wohnung in unserem Bestand finden, jedoch Angebote unserer Spareinrichtung oder andere Dienstleistungen unserer Servicepartner oder unserer FROHE ZUKUNFT Service GmbH nutzen möchten, haben Sie die Möglichkeit Mitglied zu werden! Bereits mit einem Genossenschaftsanteil können Sie alle Vorzüge unserer Genossenschaft genießen.

Nach Abschluss Ihrer Mitgliedschaft sind Sie ein Teil unsere Genossenschaft und haben mit Ihren Genossenschaftsanteilen ein Stück Eigentum erworben. Dies ist so sicher wie ein Eigenheim, aber dennoch so flexibel wie eine normale Mietwohnung.

Ihre Genossenschaftswohnung können Sie lebenslang nutzen – der Grundstein für eine sichere Zukunft ist somit gelegt! In einer Genossenschaft erhält jedes Mitglied zusätzlich den Schutz vor einer Eigenbedarfskündigung und in der Regel dem Verkauf der Wohnung.

Ein Thema das sicherlich zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf der Tagesordnung steht und dennoch auch für Sie eine Rolle spielen sollte.

Wie sichere ich mich und später die eigene Familie ab? Das Genossenschaftsmodell hat auch auf diese Frage eine klare Antwort – Ihr Nutzungsverhältnis, kann z. B. auf Wunsch mit Ihren Erben fortgesetzt werden, wenn die Wohnung bislang durch Sie allein bewohnt wurde.

Kennen Sie schon unsere aktuelle Ausgabe der Betriebskosten aktuell? In dieser erklären wir Ihnen verständlich die einzelnen Positionen ihrer Nebenkostenabrechnung.

Thema: Sparen

Die Idee des genossenschaftlichen Sparens als wichtiges Finanzierungsinstrument wurde bereits seit 1885 entwickelt. Sie spiegelt eine besondere Form praktizierter Selbsthilfe bei Wohnungsgenossenschaften getreu dem Motto: „sparen, bauen, wohnen“ wider. Die Spareinrichtung entspricht dem eigentlichen Zweck der Genossenschaft, nämlich als Selbsthilfeeinrichtung der Mitglieder Bau- und Modernisierungsmaßnahmen aus eigener Kraft zu finanzieren.

Die Spareinlagen unserer Mitglieder sind doppelt gesichert – sowohl durch den werthaltigen Immobilienbestand der Genossenschaft als auch durch unsere Mitgliedschaft im „Selbsthilfefond zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften“ des Bundesverbandes Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW).

GdW - Statut des Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften

Unsere Spareinrichtung steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gemäß den Richtlinien der BaFin dürfen keinerlei risikobehaftete Geldgeschäfte getätigt werden. Neben der Genehmigung zum Betreiben einer Spareinrichtung, überwacht die Aufsichtsbehörde auch die Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsbetriebes der Spareinrichtung entsprechend dem Kreditwesengesetz und anderer Bestimmungen.

Thema: Service

PŸUR bietet für alle Mitglieder und Nutzer*innen unserer Genossenschaft in Halle (Saale) ein umfangreiches Programmangebot.

Ihr Basis-Internetanschluss verfügt über eine Geschwindigkeit von bis zu 3.000 kbit/s im Download und 500 kbit/s im Upload.

Weitere Informationen finden Sie HIER.

Diese hat einen Wert von bis zu 1.570,00 € (Box inkl. Aufstellung). Wir bieten unseren Bewohnern im Rahmen der Wohnraumanpassung und Wohnumfeldverbesserung die Möglichkeit, bei Gebrauch eines Rollators diesen in einer Rollatorbox unterzustellen. Monatlich können Sie diese bereits ab 10,00 € anmieten. Auch für Rollstühle und Kinderwagen können wir entsprechende Boxen bereitstellen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Kapazitäten und Stellenflächen sind jedoch begrenzt.

HILFEN IM ALTER

Das Hausnotrufsystem besteht aus einer Teilnehmer­station, die an das Telefonnetz angeschlossen wird, und einem Funksender, der immer und überall in der Wohnung am Handgelenk getragen werden kann. Per Knopfdruck können Sie in Not- und Gefahrensituationen über den Funksender einen Alarm auslösen. Weitere Informationen

Nach vorheriger Absprache können bis zu 2 Hunde problemlos mit in die Gästewohnung einziehen. Alle weiteren Informationen finden Sie HIER.

HIER haben wir unsere aktuellen Servicepartner aufgelistet – bei diesen erhalten Sie unterschiedlichste Rabatte. Einen Nachweis über Ihre Mitgliedschaft erhalten Sie in unserem FROHE ZUKUNFT Wohn- und Spargeschäft in der Großen Steinstraße 8, 06108 Halle (Saale) oder Sie zeigen beim Servicepartner Ihr Smartphone mit der Meine FZWG Serviceportal-App.

Ja! Sie wollen selbst ein Fest in Ihrer Nachbarschaft auf die Beine stellen? Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • Wir fördern vorrangig Feste für Mitglieder die bei uns wohnen und deren direkte Nachbarschaft. Dabei unterstützen wir sie nicht nur einmal jährlich mit dem kostenfreien Verleih von Bierzeltgarnituren, sondern gern auch mit einem finanziellen Zuschuss für Lebensmittel und Getränke.

  • Mitglieder, die nicht bei uns wohnen, unterstützen wir nur mit dem kostenfreien Verleih von Bierzeltgarnituren. Diese können uns eine Anfrage über unser Meine FZWG Serviceportal senden.

  • Bitte senden Sie uns den Antrag mind. 3 Wochen vor Ihrer Veranstaltung per E-Mail oder über unser Meine FZWG Serviceportal zu!

Unser Team Sozialmanagement nimmt Ihre Anfrage gern entgegen!

Thema: Vertreteramt

Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ unserer Genossenschaft. Sie vertritt die Gesamtheit der Mitglieder – also auch Ihre!

Sollte die Mitgliederzahl unserer Genossenschaft auf unter 1.501 sinken, so üben die Mitglieder ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft gemeinschaftlich in der Mitgliederversammlung aus, die dann an die Stelle der Vertreterversammlung treten würde.

Die Zusammensetzung der Vertreterversammlung bestimmen Sie als Mitglied der Genossenschaft durch die Vertreterwahl. Sie findet alle 5 Jahre statt. Maßgebend für die Anzahl der zu wählenden Vertreter ist die Mitgliederzahl am letzten Tag des vorangegangenen Geschäftsjahres. Lt. unserer Satzung § 31 (4) ist auf je 130 Mitglieder ein Vertreter zu wählen. Ferner sind mindestens 15 Ersatzvertreter zu bestimmen.

Der Zuständigkeit der Vertreterversammlung unterliegt gemäß § 35 Abs. 1 der Genossenschaftssatzung die Beschlussfassung über

  1. die Änderung der Satzung,
  2. die Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang),
  3. die Verwendung des Bilanzgewinnes,
  4. die Deckung des Bilanzverlustes,
  5. die Verwendung der gesetzlichen Rücklage zum Zwecke der Verlustdeckung,
  6. die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates,
  7. die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates,
  8. den Widerruf der Bestellung von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates,
  9. die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages von Vorstandsmitgliedern,
  10. den Ausschluss von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aus der Genossenschaft,
  11. die Führung von Prozessen gegen im Amt befindliche und ausgeschiedene Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wegen ihrer Organstellung,
  12. die Festsetzung der Beschränkungen bei der Kreditgewährung gemäß § 49 des Genossenschaftsgesetztes,
  13. die Umwandlung der Genossenschaft durch Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung oder Formwechsel,
  14. die Auflösung der Genossenschaft,
  15. die Zustimmung zu einer Wahlordnung für die Wahl von Vertretern zu einer Vertreterversammlung.

Ferner berät die Vertreterversammlung gemäß § 35 Abs. 2 der Genossenschaftssatzung über

  1. den Lagebericht des Vorstandes,
  2. den Bericht des Aufsichtsrates,
  3. den Bericht über die gesetzliche Prüfung gemäß § 59 Genossenschaftsgesetz; gegebenenfalls beschließt die Vertreterversammlung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichtes.

Übersicht der Organe:

Mitglieder wählen --> Vertreterversammlung wählt --> Aufsichtsrat bestellt --> Vorstand

Thema: Wohnraumanpassung

In der eigenen und vertrauten Wohnung möglichst selbstständig, barriere- und gefahrenfrei zu leben, ist für viele Menschen, gerade im fortgeschrittenen Alter, ein wünschenswertes Ziel. Dafür muss die Wohnung aber "passend" gemacht werden – dies realisieren wir durch die Möglichkeiten der Wohnraumanpassung. Unter dieser Maßgabe haben wir ein Konzept zu Veränderungen in Wohnräumen im Sinne einer barrierenfreien Gestaltung entwickelt.

Die Maßnahmen sind außerordentlich vielfältig und reichen von der Montage eines Haltegriffes an der Badewanne, über die Installation einer ebenerdigen/bodengleichen Dusche bis hin zur Vergrößerung von Türbreiten oder der Erhöhung von Balkonfußböden.

Mit bautechnischen Veränderungen werden bestehende Wohnungen an die Bedürfnisse der Bewohner angepasst, mit dem Ziel, den selbstständigen Haushalt in dieser Wohnung und den Kontakt zu den Nachbarn zu erhalten. Unverzichtbar bei der individuellen Wohnungsanpassung sind die Wohnraumberatung und die Unterstützung bei der praktischen Umsetzung durch unser Team Sozialmanagement.

 

Große Steinstraße 8 | 06108 Halle (Saale)

Vereinbaren Sie bitte stets vorab Ihren Beratungstermin hier online über unseren Terminbuchungskalender

Sehr gern können Sie uns eine E-Mail schreiben:


Service-Telefon:
(0345) 53 00 - 181


 Unsere Service-Telefon Zeiten:

Montag 09.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 13.00 Uhr

Persönliche Termine sind nur nach individueller Vereinbarung möglich!

Anfahrt:

Tram Alle Linien Richtung Markt
Ausstieg Marktplatz/Joliot-Curie-Platz

Parken:

Vor dem Eingang unseres Wohn- und Spargeschäftes befindet sich ein Behinderten-Parkplatz. Weiterhin können Sie anliegende Parkmöglichkeiten (z. B. am Hansering, Ritter- oder Opernhaus) nutzen.

Diese Wohnform gibt insbesondere älteren Menschen die Möglichkeit, in ihren eigenen vier Wänden zu wohnen und die Vorzüge der individuellen Betreuung in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich erweitert es das Portfolio unserer Wohnungsgenossenschaft um dringend benötigten seniorengerechten Wohnraum.

Informieren Sie sich hier!


Sanitär | Elektro | Schlosserei | Schlüsseldienst

Im HAVARIE-Fall steht Ihnen 24-Stunden (Montag bis Sonntag sowie an Feiertagen) unser HAVARIE-Notruf zur Verfügung.

(0345) 53 00 - 199

Meine FZWG - gibt es auch als App!

Sie haben Störungen bei Ihrem Festnetz-, TV- oder Internetanschluss? Dann kontaktieren Sie bitte Ihren Kabelnetzbetreiber PŸUR unter:

STÖRUNGSHOTLINE: (030) 25 777 777

Für Ihre Hinweise sind wir jederzeit offen! Dafür können Sie auch folgende Wege nutzen:

Nachricht erfassen per: 
Meine FZWG Serviceportal

oder E-Mail schreiben:
mein.tipp@frohe-zukunft.de

"Die FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG bietet eine Ausbildung auf hohem Niveau an und erbringt im Rahmen der Ausbildung herausragende Leistungen, die über dem allgemeinen Standard liegen." - Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V.