SPARPRODUKTE
Zinsstarkes Oktober-Angebot: 4,00 % p.a. auf Ihr Erspartes!
Zinsstark sparen! Mit unseren lukrativen Sparprodukten legen Sie Ihr Geld sicher an. Jetzt 4,00 % p.a. Zinsen mit unserem befristeten Angebot Festzins-Sparen PLUS!
> max. 10.000 € Spareinlage/Sparer
> 9 Monate: 4,00 % p.a.
> Angebot gilt nur bis 31.10.2023
Nur in Kombination, wenn eine weitere Anlage im Festzins-Sparen mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren in gleicher Höhe (mind. 10.000 €) abgeschlossen wird. Nach Ablauf der Sonderzinsvereinbarung erfolgt eine variable Verzinsung gemäß Sparbuch-Sparen.
Vereinbaren Sie jetzt hier Ihren persönlichen Beratungstermin!
> Telefon (0345) 53 00 - 181
> Online-Terminbuchungskalender
Die Idee des genossenschaftlichen Sparens
Seit der Eröffnung unserer FROHE ZUKUNFT Spareinrichtung im März 2005 sind unsere Mitglieder zu treuen Sparer*innen geworden - dafür bedanken wir uns herzlich! Hätten Sie es gewusst? Die Idee des genossenschaftlichen Sparens als wichtiges Finanzierungsinstrument wurde bereits 1885 entwickelt.
Wir stellen Ihnen hier unsere Produktpalette vor - so finden auch Sie in unserer genossenschaftlichen Spareinrichtung das passende Sparprodukt zur Absicherung Ihrer finanziellen Pläne!
Sparen je nach Lebenslage & Finanzplan
Unser Festzins-Sparen garantiert Ihnen einen besonders hohen, fest vereinbarten Zins über die gesamte Laufzeit mit der Mindesteinlage von 2.500 €. Das Guthaben ist während der Laufzeit nicht verfügbar. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ablauf der Vereinbarung. Mitgliedschaft bei der FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG vorausgesetzt. Mitgliedschaft begründen ab 20 Euro möglich.
Unsere lukrativen Konditionen:
> 2 Jahre: 2,00 % p.a.
> 3 Jahre: 2,50 % p.a.
> 5 Jahre: 3,00 % p.a.
> 7,5 Jahre: 3,50 % p.a.
> 10 Jahre: 3,50 % p.a.
> fest vereinbarter Zins über die gewählte Laufzeit
> Mindesteinlage 2.500 €
> gebührenfrei
Bei den aufgeführten Zinssätzen handelt es sich um eine jährliche Verzinsung.
> 9 Monate: 4,00 %
Nur in Kombination, wenn eine weitere Anlage im Festzins-Sparen mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren in gleicher Höhe (mind. 10.000 €) abgeschlossen wird. Nach Ablauf der Sonderzinsvereinbarung erfolgt eine variable Verzinsung gemäß Sparbuch-Sparen.
Angebot gilt nur bis 31.10.2023!
Das flexible E-Mail-Sparen bietet die gebührenfreie Geldanlage zu attraktiven Konditionen, kombiniert mit der jederzeit möglichen Verfügung. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Unsere lukrativen Konditionen:
- Mindesteinlage 5,00 €
- innerhalb eines Monats können max. 2.000 € per E-Mail verfügt werden: Sie fordern per E-Mail-Auftrag den gewünschten Geldbetrag auf ein vorher festgelegtes Girokonto Ihrer Bank an. Auf diesem Referenzkonto erhalten Sie Ihre Gutschrift.
- Bei Eingang der E-Mail bis 09.30 Uhr, wird die Überweisung am gleichen Tag veranlasst.
- gebührenfrei
Bereits kleine Sparbeträge erwirtschaften Zinsen. Das Sparbuch ist die erste Wahl, wenn Sie Zinsen für Ihre Ersparnisse haben möchten und gleichzeitig über Ihr Guthaben schnell verfügen wollen. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf 3 Monate.
Unsere lukrativen Konditionen:
- Mindesteinlage 5,00 €,
- 2.000 € pro Kalendermonat frei verfügbar,
- Einzahlungen erfolgen direkt per Überweisung oder mit EC-Cash,
- gebührenfrei
Ideal für Unentschlossene! Sie wollen Ihr Geld vermehren, wissen aber noch nicht wie lange? Dann fangen Sie doch einfach an und entscheiden Sie später! So kommen Sie in den Genuss steigender Zinsen. Die Anfangssperrfrist sind 6 Monate, dann gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Unsere lukrativen Konditionen:
> 1. Jahr ... 1,50 % p.a.
> 2. Jahr ... 1,75 % p.a.
> 3. Jahr ... 2,00 % p.a.
> 4. Jahr ... 2,50 % p.a.
> 5. Jahr ... 2,50 % p.a.
> 6. Jahr ... 2,50 % p.a.
> jährlich wachsender Zinssatz,
> Zinsvereinbarung über 6 Jahre,
> Mindesteinlage 2.000 €,
> gebührenfrei
Wir bieten Hausverwaltern und Hauseigentümern die Möglichkeit, Gelder, die als Mietkaution eingenommen werden, rentabel und gebührenfrei zu verwahren. Das Kautions-Sparen ist mit vielen Vorteilen verbunden:
- Absicherung sämtlicher Forderungen gegenüber dem Mieter,
- Reduzierung des Verwaltungsaufwandes,
- Wettbewerbsvorteil und Imagegewinn für Angebot einer attraktiven Verzinsung.
So funktioniert es:
- Schritt 1
Der Vermieter/Verwalter erwirbt einmalig die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft mit einem Pflichtanteil i. H. v. 20,00 €. - Schritt 2
Eine Rahmenvereinbarung über die Anlage von Mietkautionen wird einmalig mit dem Verwalter abgeschlossen. - Schritt 3
Der Vermieter/Verwalter überweist die anzulegende Mietkaution an uns und sendet unserer Spareinrichtung einen Kontoeröffnungsantrag zu. - Schritt 4
Der Vermieter/Verwalter erhält nach Zahlungseingang einen Kontoauszug.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Das Produkt ist für Mitglieder gebührenfrei.
Zinsstark sparen: Mit unseren lukrativen Sparprodukten können Sie auch weiterhin sicher Ihr Geld anlegen. Überzeugen Sie sich hier selbst:
Unsere aktuellen Konditionen finden Sie in unserem
DOWNLOAD-CENTER / SPAREN - Sparkonditionen.
Speziell für Ihren Nachwuchs
Kennen Sie schon unser neues Sparprodukt für Kinder und Jugendliche? Es ist ideal für zukünftige Träume! Ihr Nachwuchs soll die Chance haben das Startkapital für Führerschein, Ausbildung, Studium oder die erste eigene Wohnung anzulegen? Dann kann er oder sie bis zum Alter von 18 Jahren in den Genuss des Zinsaufschlages kommen. Mit einmalig 20,00 € wird Ihr Kind Mitglied unserer Genossenschaft und legt Taschengeld und Geldgeschenke gebührenfrei und sicher für die Zukunft an. Über bis zu 2.000 € können Sie je Monat frei verfügen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
WISSENSWERTES IM ÜBERBLICK:
- Für jedes Neugeborene eines Mitgliedes gibt es 50,00 € BABYBONUS bei Eröffnung des Taschengeld-Sparens
- Dabei sind Überweisung und / oder monatliche Mindestsparrate ab 5,00 € unkompliziert möglich.
- Mit 0,5 % Zinsaufschlag auf den variablen Zins bis max. 10.000 € Anlage können Sie gemeinsam der Geldsumme beim Wachsen zusehen.
- Unsere Mitglieder sparen gebührenfrei!
Wir begrüßen jede*n neue*n Erdenbürger*in in unserer Genossenschaft und schreiben für Ihr Kind ein Startguthaben von 50,00 € bei Eröffnung eines Sparkontos gut. Egal ob Sie monatliche Überweisungen vornehmen oder eine feste Summe anlegen, Sie können dieses Geld in unserer genossenschaftlichen Spareinrichtung als Startkapital einlösen. Bitte vergessen Sie zur Kontoeröffnung Ihren Personalausweis und die Geburtsurkunde Ihres Kindes nicht.
HINWEISE: Dieses Angebot ist einlösbar innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes. Das Kind wird bei der Kontoeröffnung Mitglied unserer Genossenschaft.
WISSENSWERTES
Sie spiegelt eine besondere Form praktizierter Selbsthilfe bei Wohnungsgenossenschaften getreu dem Motto: „sparen, bauen, wohnen“ wider. Die Spareinrichtung entspricht dem eigentlichen Zweck der Genossenschaft, nämlich als Selbsthilfeeinrichtung der Mitglieder Bau- und Modernisierungsmaßnahmen aus eigener Kraft zu finanzieren.
Sie wollen sich erst davon überzeugen was unsere Sparmodelle Ihnen bieten würden? Dann können Sie sich hier Ihren eigenen Sparplan erstellen und mit unterschiedlichen Sparraten, Fristen und und Bonusarten variieren: ZINSRECHNER
Unser Team KUNDENSERVICE hilft Ihnen gern weiter
Unser Team KUNDENSERVICE informiert Sie gern über aktuelle Angebote aus dem Bereich SPAREN am Service-Telefon unter (0345) 53 00 - 181, per E-Mail an kundenservice@frohe-zukunft.de oder persönlich im Wohn- und Spargeschäft in der Großen Steinstraße 8, 06108 Halle (Saale). Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin (Termin hier online buchen) - vielen Dank!
Schon gewusst?
Der Sparerpauschbetrag wurde ab 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner erhöht.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag zur Freistellung von Kapitaleinkünften.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Der Freistellungsauftrag ist ein Auftrag an eine Bank, anfallende Kapitaleinkünfte vom automatischen Abzug der Kapitalertragsteuer zu befreien. Zur Freistellung von der Kapitalertragsteuer steht der Sparerpauschbetrag zur Verfügung.
Dieser Sparerpauschbetrag kann durch entsprechende Freistellungsaufträge auf verschiedene Banken aufgeteilt werden.
Was passiert 2023 mit bereits erteilten Freistellungsaufträgen?
Erteilte Freistellungsaufträge werden automatisch prozentual angepasst.