Rundfunk und Fernsehen - Umstellung auf Einzelinkasso
In den letzten Ausgaben unserer Mitgliederzeitung sowie im CRM und hier auf der Homepage informierten wir Sie bereits über das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKG-Novelle).
Mit diesem neuen Gesetz entfällt die Umlagefähigkeit der Kosten für Fernsehen und Rundfunk über Ihre Betriebskosten. Das heißt, ab 01.07.2024 sind Sie selbst für Ihre Fernsehversorgung und für den Abschluss eines entsprechenden Vertrages verantwortlich.
Die Genossenschaft hat sich dieses Themas rechtzeitig angenommen und sehr gute Konditionen mit dem Kabelnetzbetreiber PŸUR für Sie vereinbaren können. Wenn Sie einen Vertrag mit PŸUR abschließen, beträgt ab 01.07.2024 das monatliche Entgelt für den Empfang von Fernsehen und Rundfunk nur noch 3,81 EUR (inkl. MwSt.).
Was muss ich tun?
Jeder Nutzer muss für die Fernseh- und Rundfunkversorgung einen eigenen Vertrag abschließen. Auf pyur.com/kabel finden Sie weitere wichtige Informationen zur Umstellung und zum Vertragsabschluss. Darüber hinaus können Sie sich gern ganz persönlich und kostenfrei telefonisch unter 0800 1020888 beraten lassen.
Wir werden Sie mit PŸUR gemeinsam weiterhin zur Umstellung informieren. Achten Sie daher bitte auf Ihre Post und Aushänge im Haus.
Kann ich einen anderen Kabelnetzbetreiber vertraglich binden?
Ein Abschluss mit einem anderen Fernsehanbieter außerhalb des Kabelnetzes steht Ihnen natürlich frei. Entsprechende Angebote befinden sich auf den Webseiten der jeweiligen Anbieter.
Wir bitten Sie um Verständnis für die gesetzliche Änderung, die wir als Vermieter nicht beeinflussen können. Wir hoffen, dass Sie weiterhin mit Ihrer Genossenschaftswohnung zufrieden sind und bedanken uns für Ihr Vertrauen.