Genossenschaft |
04.04.2024 09:56 Uhr

Teilnahmebedingungen für das Meta-Gewinnspiel "FROHE ZUKUNFT Wohnzimmerkonzert mit Sänger Kevin Neon"

Zur Steigerung der Attraktivität einer Mitgliedschaft bei der FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG sowie der begleitenden Angebote, insbesondere der Internetpräsentation www.frohe-zukunft.de und der Social Media-Präsenzen, führt der Veranstalter die Aktion „FROHE ZUKUNFT Wohnzimmerkonzert mit Sänger Kevin Neon" durch. Mit seiner Anmeldung zur Teilnahme an der Aktion erklärt sich der Teilnehmer mit nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.

1. Veranstalter

Veranstalter ist die FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG, vertreten durch den Vorstand Matthias Kirchner und Dr. Thomas Schlegel, Leibnizstraße 1a, 06118 Halle (Saale).

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta und wird in keiner Weise von Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Teilnehmer stellt Meta von allen möglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel vollständig frei. Der Empfänger von im Verlauf des Gewinnspiels bereitgestellten persönlichen Daten ist nicht Meta, sondern der Veranstalter.

2. Bekanntgaben

Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen etwas bekannt gegeben wird, erfolgt dies auf der Internetpräsentation www.frohe-zukunft.de sowie in Kundengesprächen, auf Plakaten und Bannern. Im Zweifel und bei Widersprüchen sind die Angaben auf der Internetpräsentation maßgeblich.

3. Unentgeltlichkeit der Teilnahme

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel der FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG ist unentgeltlich.

4. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen, soweit sie nicht geschäftsunfähig sind. Minderjährigen ist die Teilnahme nicht gestattet. Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren im Haushalt wohnende Angehörige und mit dem Veranstalter verbundene Unternehmen gemäß § 271 Abs. 2 HGB sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.

5. Anmeldung zur Teilnahme

Am Freitag, 12.04.2024 wird der Veranstalter auf den Meta-Seite der FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG

einen Gewinnspiel-Post veröffentlichen. Nachfolgend können sich Teilnahmeberechtigte bis Montag, 22.04.20244, 11:59 Uhr (= Gewinnspielzeitraum) in ihren Facebook/Instagram-Account einloggen und zur Teilnahme am Gewinnspiel anmelden (= Teilnehmer), indem sie den Gewinnspiel-Post mit „Gefällt mir“ markieren (= „liken“).

Der Teilnehmer versichert, insoweit keine rechtswidrigen Inhalte zu posten, insbesondere keine Beleidigungen oder falschen Tatsachenbehauptungen, sowie über die gegebenenfalls erforderlichen Rechte zu verfügen (Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Markenrecht); er stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten infolge der Veröffentlichung insbesondere von Kommentaren hergeleitet werden.

6. Ermittlung des Gewinners

Am Montag, 22.04.2024 wählt der Veranstalter ab 12:00 Uhr nach dem Zufallsprinzip je Plattform (Facebook/Instagram) einen Teilnehmer aus den eingegangenen Anmeldungen aus (Losverfahren). Die Gewinner werden auf der Facebook/Instagram-Seite der FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG (https://www.facebook.com/FZWG.Halle und https://www.instagram.com/frohezukunft.wg/) veröffentlicht. Vermag sich jeder Teilnehmer (Gewinner) danach zu identifizieren, indem er bis zum Donnerstag, 25.04.2024, 10:00 Uhr über seinen Facebook/Instagram-Account eine private Nachricht, die seinen Vor- und Familiennamen, sein Alter und seine Anschrift beinhaltet, an die Facebook/Instagram-Seite der FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG schickt, erlangt er Anspruch auf den ausgelobten Preis (nachfolgend: Gewinner). Das Gewinnspiel ist beendet. Anderenfalls wird der Veranstalter unverzüglich einen weiteren Teilnehmer auslosen. Die vorstehenden Sätze gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass dem Teilnehmer jeweils mindestens fünf Stunden verbleiben müssen, um die private Nachricht an die Facebook/Instagram-Seite der FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG zu versenden. Dieses Verfahren wird solange wiederholt, bis alle Gewinner ermittelt sind.

7. Gewinn

Jeder Gewinner erhält

2 Tickets für das FROHE ZUKUNFT Wohnzimmerkonzert mit Sänger Kevin Neon,
Mittwoch, 08.05.2024, Einlass ab 16.00 Uhr
in der Kirchnerstraße 15, 06112 Halle (Saale).

ACHTUNG: Eine minderjährige Begleitperson erhält nur Zugang zum Veranstaltungsgelände, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet hat und von einem Erziehungsberechtigten oder einer anderen volljährigen Person mit Aufsichtspflichtübertragung (sog. Muttizettel) begleitet wird.

An Minderjährige wird kein Gewinn ausgeschüttet. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der Veranstalter kann verlangen, dass der Gewinner seine Identität durch die Vorlage geeigneter Dokumente, insbesondere eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nachweist.

8. Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer – auch nach dem Ende des Gewinnspiels nachträglich – bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs (Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben – soweit erforderlich – oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, Name, Vorname, Alter oder Anschrift, der Missbrauch eines Facebook/Instagram-Accountnamens sowie Fälle von Ziffer 5 Satz 3 bedeuten stets einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den Gewinn. Er ist zurückzugewähren.

9. Datenschutz

Es gelten folgende Datenschutzbedingungen: datenschutz/

Der Veranstalter nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter sorgfältiger Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die nach den Ziffern 5 und 6 übermittelten Daten des Teilnehmers nur, soweit sie für die Durchführung und ordnungsgemäße Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich sind. Insoweit bildet Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO die Rechtsgrundlage der Verarbeitung. Insoweit bildet Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO die Rechtsgrundlage der Verarbeitung. Die Informationen zum Datenschutz und zu den damit verbundenen Rechten des Teilnehmers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Widerruf und Datenübertragbarkeit hinsichtlich seiner gemäß der Ziffern 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten sind Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen und werden von dem Teilnehmer hiermit zur Kenntnis genommen.

10. Haftungsbeschränkung

Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art (z. B. Datenverlust, Nichterreichbarkeit oder Sperrung von Facebook/Instagram-Accounts), die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind, sowie für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen (z. B. wenn Dateneingaben nicht dem vom Veranstalter oder Teilnehmer verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder angenommen werden). Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen. Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung aufgrund von Verstößen gegen Bestimmungen des Datenschutzes bleiben von vorstehenden Einschränkungen ebenfalls unberührt.

11. Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel abzubrechen, insbesondere bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abbruch des Gewinnspiels wird vom Veranstalter bekanntgegeben.

12. Ausschluss des Rechtswegs

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

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