FAQ - Häufig gestellte Fragen

Unsere Antworten

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Wohnungsgenossenschaft! In den nachfolgenden Themengebieten beantworten wir Ihnen hier die meistgestellten Fragen.

Unser FROHE ZUKUNFT Wohn- und Spargeschäft © FZWG
Unser FROHE ZUKUNFT Wohn- und Spargeschäft © FZWG

Thema: Genossenschaft & Wohnen

Die Genossenschaftsanteile sind nicht wie die Kaution oder Provision an ein Nutzungsverhältnis gebunden. Mit den Anteilen können wir wirtschaften und weiteren wertvollen Wohnraum schaffen bzw. sanieren; Kautionsgelder können jedoch nur von Vermietern verwahrt werden und sozusagen nichts weiter für die Gemeinschaft bewirken.

Sie haben Ihre neue Traumwohnung in unserer Genossenschaft gefunden und wollen diese zusagen, sind je nach Wohnfläche gestaffelt Anteile zu je 20,00 € fällig (§ 17 der Satzung). 

GRÖßE DER WOHNUNG

ANZAHL DER PFLICHTANTEILE

BETRAG IN €
bis 30 m² 40 800 €
bis 35 m² 50 1.000 €
bis 40 m² 56 1.120 €
bis 45 m² 64 1.280 €
bis 50 m² 72 1.440 €
bis 55 m² 80 1.600 €
bis 60 m² 84 1.680 €
bis 65 m² 90 1.800 €
bis 70 m² 96 1.920 €
bis 75 m² 104 2.080 €
bis 80 m² 112 2.240 €
bis 85 m² 120 2.400 €
bis 90 m² 124 2.480 €
ab 90 m² 128 2.560 €

Ja! Sichern Sie sich diesen Extrabonus vom Staat.


Wohnungsbau-Prämiengesetz

Eine Förderung durch das Wohnungsbau-Prämiengesetz ist möglich, vorausgesetzt, es besteht noch kein Bausparvertrag. Für Einzahlungen bis zu 512,00 € (ledig) bzw. 1.024 € (verheiratet) im Jahr bekommen Sie bis 45,06 € bzw. 90,11 € Wohnungsbauprämie. Die Wohnungsbauprämie wird vom Finanzamt an die Genossenschaft überwiesen und dem Mitgliedskonto gutgeschrieben.

Für diese Anlageform dürfen die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Zu beachten ist, dass der Bruttojahresverdienst in der Regel höher liegt, als das zu versteuernde Einkommen.

Diese Frage lässt sich leicht und unkompliziert beantworten – jeder der in einer Gemeinschaft mitbestimmen will, wie sich sein Umfeld weiterentwickelt! In einer normalen Mietwohnung kennt man meistens weder seine Nachbarn, noch die Pläne des Vermieters. In der Unternehmensform der Genossenschaft gehören jedoch jedem Mitglied Teile des kompletten genossenschaftlichen Eigentums und das Mitbestimmungsrecht ermöglicht zusätzlich Entscheidungen gemeinsam zu treffen und zu verantworten. Wen interessiert es denn nicht, was mit seinem Eigentum passiert?

Nicht zuletzt deshalb liegen unseren Mitgliedern und Wohnungsnutzern gut funktionierende Nachbarschaften, Ordnung und Sauberkeit besonders am Herzen. Ein Großteil der gepflegten Gärten und Vorbeete in Halle (Saale) gehören zu einer Genossenschaftswohnung. Sehen Sie sich einfach einmal um! 140 Millionen Genossenschaftsmitglieder in ganz Europa können sich nicht irren: Das Genossenschaftsmodell ist für alle eine gute Perspektive.

Die ersten Genossenschaften im deutschsprachigen Raum wurden Mitte des 19. Jahrhunderts von Hermann Schulze-Delitzsch im sächsischen Delitzsch und von Friedrich Wilhelm Raiffeisen im rheinland-pfälzischen Weyerbusch gegründet. (Quelle: wikipedia.de)

Leben mit Perspektive! Werte mit vertrauensvoller Beständigkeit sind vielen Menschen heute wichtiger denn je. Genossenschaftliche Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung sind solche Werte, sie sind untrennbar mit dem Werden und Wachsen unseres Gemeinschaftslebens verbunden. Sie zu pflegen, zu leben und weiterzuentwickeln, haben wir uns als FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG zur Aufgabe gemacht.

Sie finden hier unser Leitbild - Es baut auf die bewährten Werte auf und fasst in vier Leitsätzen die Grundlagen unseres gemeinsamen „Lebens mit Perspektive“ zusammen. Sie geben gleichsam Antworten auf Fragen und Herausforderungen eines alltäglichen, verlässlichen Handelns in einer modernen, aufgeschlossenen und innovativen Genossenschaft.

Wir hoffen, dass sich unser gemeinsames Leitbild zu einem Lebensbild für alle gestaltet. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Freude beim Lesen und einen reichen Erkenntnisgewinn, den Sie gern auch nach außen tragen dürfen. Denn das Modell Genossenschaft hat eine FROHE ZUKUNFT!

Hier hat Ihre Stimme noch Gewicht. Als regulärer Mieter bezahlen Sie monatlich Ihre Miete und haben damit keine weiteren Rechte oder Pflichten. Das klingt natürlich verlockend. Doch was, wenn der Vermieter Sie wegen Eigenbedarf kündigt? Sie eine nicht selbst verschuldete Reparatur melden und man Sie zur Kasse bittet?

In diesen Situationen sind Sie in unserer Genossenschaft besser aufgehoben. Mit dem Bezug einer Genossenschaftswohnung erwerben Sie viele Vorteile. Zum einen besitzen Sie das lebenslange Wohnrecht und zum anderen wird alles, was zur Wohnungsausstattung gehört, von uns auch umstandslos und kostenfrei ausgetauscht oder repariert. Die einzige Ausnahme bilden hierbei Schäden, die Sie selbst verschuldet haben – dabei hilft Ihnen dann eine Haftpflichtversicherung weiter.

Die vorhandenen 2.000 Genossenschaften in Deutschland mit über zwei Millionen Wohnungen und mehr als drei Millionen Mitgliedern beweisen, dass das Genossenschaftsmodell auch heute noch eine FROHE ZUKUNFT hat. Dabei stammen die Älte­sten noch aus den Anfängen des Genossenschaftsgedankens und sind über 100 Jahre alt. Dieses Modell vermag auch heute vielen wirt­schaftlich Schwachen gemeinsam eine große Kraft zu verleihen. Deshalb gilt auch für die Zukunft, dass gemeinsames Handeln den Einzelnen stärkt und Demokratie durch Mitbestimmung gelebt werden kann.

Auch wenn das Genossenschaftsmodell teilweise als verstaubt angesehen wird, es ist ein guter Weg um Menschen zu verbinden!

Der Begriff des „Nutzers“ bezieht sich auf einen wichtigen Grundsatz einer Genossenschaft.

Da Sie durch die Einzahlung von Genossenschaftsanteilen mit einem Miteigentümer vergleichbar sind und eine Wohnung der Genossenschaft „nutzen“, zahlen Sie folgerichtig auch keine Miete sondern eine Nutzungsgebühr.

Im Alltag ist das sicherlich etwas ungewohnt – aber wir legen auf diese Begriffe großen Wert, um die Grundidee der Genossenschaft nicht aus den Augen zu verlieren und so transparent wie möglich von Generation zu Generation weiterzuvermitteln.

EINKOMMENSNACHWEISE:

  • Lohn-/Gehaltszettel der letzten 3 Monate ODER Rentenbescheid ODER Bürgschaftserklärung sowie ein Nachweis über das Einkommen des Bürgen ODER Arbeitgeberbescheinigung: möglichst mit Verdienstangabe ODER Einkommen ALG II: Zustimmung des Jobcenters und Abtretungserklärung

UNTERLAGEN SPEZIELL FÜR DAS NUTZUNGSVERHÄLTNIS:

  • Vorvermieterbescheinigung im Original - bitte nicht von Familienangehörigen/Freunden!

Ein Thema das sicherlich zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf der Tagesordnung steht und dennoch auch für Sie eine Rolle spielen sollte.

Wie sichere ich mich und später die eigene Familie ab? Das Genossenschaftsmodell hat auch auf diese Frage eine klare Antwort – Ihr Nutzungsverhältnis, kann z. B. auf Wunsch mit Ihren Erben fortgesetzt werden, wenn die Wohnung bislang durch Sie allein bewohnt wurde.

Wir stellen Ihnen sehr gern eine Vorvermieterbescheinigung aus. Kontaktieren Sie uns einfach über das Meine FZWG-Serviceportal oder per Telefon (0345) 53 00 - 181. Die Vorvermieterbescheinigung ist kostenpflichtig. Der Betrag in Höhe von 5 Euro ist im Voraus per Überweisung zu leisten. Sobald das Geld auf Ihrem Nutzerkonto eingegangen ist, senden wir Ihnen die Bescheinigung zu.

In jeder Genossenschaft wählen Sie als Mitglied Ihre Vertreterinnen und Vertreter, damit sie die Geschäftspolitik der Genossenschaft mitbestimmen und in der jährlichen Vertreterversammlung überprüfen, ob Vorstand und Aufsichtsrat den genossenschaftlichen Förderauftrag erfüllen und im Sinne der Mitglieder handeln.

Weiterhin erhalten Sie, als vielleicht zukünftig(e) Vertreterin oder Vertreter, einmal jährlich die Möglichkeit an einer Exkursion teilzunehmen und bei anderen Genossenschaften über die Schulter zu schauen.

Im direkten Erfahrungsaustausch entstehen somit wertvolle Zielstellungen für unsere eigene Zukunft und unterstützen Sie bei Ihren Entscheidungen.

In drei Vertreterseminaren, die auch in Form von Workshops stattfinden können, und einer Vertreterversammlung werden außerdem wichtige aktuelle Themen wie Satzungsänderungen, Jahresabschluss oder Verwendung des Bilanzgewinns besprochen und Raum zur Diskussion gelassen. Als Bindeglied zwischen Mitgliedern, Vorstand und Aufsichtsrat fördern Sie somit den kreativen Weiterentwicklungsprozess und können in diesem Ehrenamt aktiv Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung erleben und ausüben. Aller 5 Jahre suchen wir dann neue Mitgliedervertreter um auch morgen noch sagen zu können: wir führen ein Leben mit Perspektive!

In der Genossenschaft ist man kein Einzelkämpfer – man lebt ein immer wichtiger werdendes WIR-Gefühl. Die Hausordnung kann gemeinsam erarbeitet werden, jeder findet in seiner Hausgemeinschaft spezielle Aufgaben – kurz gesagt: zusammen kommt man schneller zum Ziel.

Wenn Sie im Mitgliederportal "Meine FZWG" registriert sind, erhalten Sie Ihre Betriebskostenabrechnung direkt online im Serviceportal. Falls nicht, erhalten Sie Ihre Betriebskostenabrechnung per Post.

Kennen Sie schon unsere aktuelle Ausgabe der Betriebskosten aktuell? In dieser erklären wir Ihnen verständlich die einzelnen Positionen ihrer Nebenkostenabrechnung.

Thema: Sparen

Die Idee des genossenschaftlichen Sparens als wichtiges Finanzierungsinstrument wurde bereits seit 1885 entwickelt. Sie spiegelt eine besondere Form praktizierter Selbsthilfe bei Wohnungsgenossenschaften getreu dem Motto: „sparen, bauen, wohnen“ wider. Die Spareinrichtung entspricht dem eigentlichen Zweck der Genossenschaft, nämlich als Selbsthilfeeinrichtung der Mitglieder Bau- und Modernisierungsmaßnahmen aus eigener Kraft zu finanzieren.

Die Spareinlagen unserer Mitglieder sind doppelt gesichert – sowohl durch den werthaltigen Immobilienbestand der Genossenschaft als auch durch unsere Mitgliedschaft im „Selbsthilfefond zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften“ des Bundesverbandes Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW).

GdW - Statut des Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften

Unsere Spareinrichtung steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gemäß den Richtlinien der BaFin dürfen keinerlei risikobehaftete Geldgeschäfte getätigt werden. Neben der Genehmigung zum Betreiben einer Spareinrichtung, überwacht die Aufsichtsbehörde auch die Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsbetriebes der Spareinrichtung entsprechend dem Kreditwesengesetz und anderer Bestimmungen.

Diese finden Sie immer aktuell HIER.

Diese Frage können wir mit nur einem Wort beantworten: durch Einlagensicherung. Die Spareinlagen unserer Mitglieder sind doppelt gesichert – sowohl durch den werthaltigen Immobilienbestand der Genossenschaft als auch durch unsere Mitgliedschaft im „Selbsthilfefond zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften“ des Bundesverbandes Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW).

GdW - Statut des Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften

Unsere Spareinrichtung steht unter der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gemäß den Richtlinien der BaFin dürfen keinerlei risikobehaftete Geldgeschäfte getätigt werden. Neben der Genehmigung zum Betreiben einer Spareinrichtung, überwacht die Aufsichtsbehörde auch die Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsbetriebes der Spareinrichtung entsprechend dem Kreditwesengesetz und anderer Bestimmungen.

Als Spargelder dürfen nur Geldbeträge angenommen werden, die der Ansammlung oder Anlage von Vermögen dienen. Geldbeträge, die zur Verwendung für den Zahlungsverkehr bestimmt sind oder von vornherein befristet angenommen werden, gelten nicht als Spareinlagen.

Unsere aktuelle SPARORDNUNG finden Sie in unserem DOWNLOAD-CENTER unter SPAREN!

Sie benötigen eine Steuerbescheinigung des vergangenen Geschäftsjahres? Dann informieren Sie uns telefonisch, postalisch, über unser Meine FZWG Serviceportal oder auch per E-Mail. Wir erstellen Ihnen innerhalb von 2 Werktagen die Bescheinigung und senden sie Ihnen anschließend per Post zu.

Das monatliche Sparen ist für Sie komfortabel: Auf Wunsch können wir Ihre Sparrate bequem per SEPA-Lastschrift abbuchen. So müssen Sie nicht mehr zur Bank und einen Dauerauftrag einrichten. Wir erledigen das gleich bei der Kontoeröffnung für Sie.
Auch für bestehende Konten können Sie diese Möglichkeit der Abbuchung in Anspruch nehmen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • monatliche Sparraten buchen wir bequem vom Girokonto ab
  • keine Terminüberwachung durch Sie notwendig
  • sichere bargeldlose Zahlungsart & taggenauer Einzug
  • regelmäßige & gleichbleibende Sparraten
  • Einrichten eines Dauerauftrags entfällt
  • keine Zusatzkosten
  • kann sofort bei Kontoeröffnung angelegt werden
  • auch für bereits bestehende Sparkonten möglich

Seit dem 1. Januar 2015 hat sich das Verfahren für den Kirchensteuerabzug geändert. Wir sind gesetzlich verpflichtet bei Zinszahlungen auf Spareinlagen ohne ausreichende Freistellung neben dem Kapitalertragssteuerabzug auch den Kirchensteuerabzug vorzunehmen. Dies gilt natürlich nur bei einer bestehenden Kirchensteuerpflicht. Um diese zu ermitteln, müssen wir einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Religionszugehörigkeit abfragen.

Der Herausgabe dieser Daten durch das BZSt kann widersprochen werden. 

Der Widerspruch muss dann bis 30. Juni eines Jahres beim BZSt erfolgen. Wurde ein Sperrvermerk erteilt, dann besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

Das zur Erteilung nötige Formular finden Sie direkt hier Erklärung zum Sperrvermerk

Sie wollen für Ihren Nachwuchs in unserer FROHE ZUKUNFT Spareinrichtung Geld anlegen? Dafür benötigen wir normalerweise von beiden Elternteilen einen gültigen Personalausweis, die Geburtsurkunde des Kindes sowie dessen Steueridentifikationsnummer.

Haben Sie das alleinige Sorgerecht ist ein Negativattest vorzulegen. "Doch was ist das eigentlich?" werden Sie sich jetzt fragen: Mit der am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen Reform des Kindschaftsrechts können Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind ausüben oder ein Elternteil kann allein sorgeberechtigt sein. Haben sich die Eltern für die gemeinsame Sorge entschieden, können sie das durch die Vorlage der Sorgeerklärung (Urkunde) nachweisen. Ist eine Person allein sorgeberechtigt, so muss sie gegenüber Behörden, Banken oder in gerichtlichen Verfahren ihre Alleinsorge nachweisen. Dafür ist die Auskunft über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen (auch Sorgerechtsbescheinigung oder Negativattest genannt) vorgesehen.

Kostenlos und zeitnah können Sie dieses bei der Stadt Halle beantragen. Sie benötigen dazu:

  • den Antrag "Negativattest"
  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) sowie
  • ggf. weitere Unterlagen bei Bedarf (z. B. Anfechtungsbeschluss, Heiratsurkunde).

Die Antragstellung kann persönlich, durch Dritte mit Vollmacht, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Rechtsgrundlage bildet dabei das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.

Zuständige Stelle:
Team Beistandschaft/
Amtsvormundschaft (51.5.4)
Hansering 20, 06108 Halle (Saale),
www.halle.de

Einmal jährlich wird der Jahresabschluss unserer Genossenschaft einer Bonitätsüberprüfung durch die Deutsche Bundesbank unterzogen. Ziel dieses Beurteilungsverfahrens ist es, möglichst präzise auf Basis des Jahresabschlusses unsere Genossenschaft einzuschätzen. Anhand einer Auswahl verschiedener Kennzahlen, wie beispielweise Rentabilität, Liquidität und Eigenkapitalquote und aller verfügbaren Informationen erfolgt eine Analyse, die im Sinne einer ganzheitlichen Unternehmensbeurteilung strategische, finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Aspekte erfasst. Im Ergebnis der Auswertung wurde unsere Genossenschaft seit der Eröffnung unserer Spareinrichtung im Jahr 2005 jährlich als notenbankfähiges Unternehmen eingestuft.

Mit der Bescheinigung der Notenbankfähigkeit schaffen wir als kompetentes, erfolgreiches und zukunftsorientiertes Wohnungsunternehmen gegenüber unseren bisherigen und künftigen Mitgliedern Sicherheit und Vertrauen.

Thema: Service

PŸUR bietet für alle Mitglieder und Nutzer*innen unserer Genossenschaft in Halle (Saale) ein umfangreiches Programmangebot.

Ihr Basis-Internetanschluss verfügt über eine Geschwindigkeit von bis zu 3.000 kbit/s im Download und 500 kbit/s im Upload.

Weitere Informationen finden Sie HIER.

Diese hat einen Wert von bis zu 1.570,00 € (Box inkl. Aufstellung). Wir bieten unseren Bewohnern im Rahmen der Wohnraumanpassung und Wohnumfeldverbesserung die Möglichkeit, bei Gebrauch eines Rollators diesen in einer Rollatorbox unterzustellen. Monatlich können Sie diese bereits ab 10,00 € anmieten. Auch für Rollstühle und Kinderwagen können wir entsprechende Boxen bereitstellen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Kapazitäten und Stellenflächen sind jedoch begrenzt.

HILFEN IM ALTER

Das Hausnotrufsystem besteht aus einer Teilnehmer­station, die an das Telefonnetz angeschlossen wird, und einem Funksender, der immer und überall in der Wohnung am Handgelenk getragen werden kann. Per Knopfdruck können Sie in Not- und Gefahrensituationen über den Funksender einen Alarm auslösen. Weitere Informationen

Nach vorheriger Absprache können bis zu 2 Hunde problemlos mit in die Gästewohnung einziehen. Alle weiteren Informationen finden Sie HIER.

HIER haben wir unsere aktuellen Servicepartner aufgelistet – bei diesen erhalten Sie unterschiedlichste Rabatte. Einen Nachweis über Ihre Mitgliedschaft erhalten Sie in unserem FROHE ZUKUNFT Wohn- und Spargeschäft in der Großen Steinstraße 8, 06108 Halle (Saale) oder Sie zeigen beim Servicepartner Ihr Smartphone mit der Meine FZWG Serviceportal-App.

Ja! Sie wollen selbst ein Fest in Ihrer Nachbarschaft auf die Beine stellen? Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • Wir fördern vorrangig Feste für Mitglieder die bei uns wohnen und deren direkte Nachbarschaft. Dabei unterstützen wir sie nicht nur einmal jährlich mit dem kostenfreien Verleih von Bierzeltgarnituren, sondern gern auch mit einem finanziellen Zuschuss für Lebensmittel und Getränke.

  • Mitglieder, die nicht bei uns wohnen, unterstützen wir nur mit dem kostenfreien Verleih von Bierzeltgarnituren. Diese können uns eine Anfrage über unser Meine FZWG Serviceportal senden.

  • Bitte senden Sie uns den Antrag mind. 3 Wochen vor Ihrer Veranstaltung per E-Mail oder über unser Meine FZWG Serviceportal zu!

Unser Team Sozialmanagement nimmt Ihre Anfrage gern entgegen!

Thema: Vertreteramt

Die Vertreterversammlung besteht aus mindestens 50 von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählten Vertretern. Sie vertritt die Gesamtheit der Mitglieder – also auch Ihre!

Sollte die Mitgliederzahl unserer Genossenschaft auf unter 1.501 sinken, so üben die Mitglieder ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft gemeinschaftlich in der Mitgliederversammlung aus, die dann an die Stelle der Vertreterversammlung treten würde.

Die Zusammensetzung der Vertreterversammlung bestimmen Sie als Mitglied der Genossenschaft durch die Vertreterwahl. Sie findet alle 5 Jahre statt. Maßgebend für die Anzahl der zu wählenden Vertreter ist die Mitgliederzahl am letzten Tag des vorangegangenen Geschäftsjahres. Lt. unserer Satzung § 31 (4) ist auf je 130 Mitglieder ein Vertreter zu wählen. Ferner sind mindestens 15 Ersatzvertreter zu wählen.

Der Zuständigkeit der Vertreterversammlung unterliegt gemäß § 35 Abs. 1 der Genossenschaftssatzung die Beschlussfassung über

  1. Änderung der Satzung,
  2. Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang),
  3. die Verwendung des Bilanzgewinnes,
  4. die Deckung des Bilanzverlustes,
  5. die Verwendung der gesetzlichen Rücklage zum Zwecke der Verlustdeckung,
  6. die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder,
  7. Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates sowie Festsetzung einer Vergütung,
  8. Widerruf der Bestellung von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates,
  9. fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages von Vorstandsmitgliedern,
  10. Ausschluss von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aus der Genossenschaft,
  11. die Führung von Prozessen gegen im Amt befindliche und ausgeschiedene Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wegen ihrer Organstellung,
  12. Festsetzung der Beschränkungen bei der Kreditgewährung gemäß § 49 des Genossenschaftsgesetztes,
  13. die Umwandlung der Genossenschaft durch Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel,
  14. die Auflösung der Genossenschaft,
  15. die Zustimmung zu einer Wahlordnung für die Wahl von Vertretern zur Vertreterversammlung.
  16. Wahl von Mitgliedern des Wahlvorstandes für die Wahl zur Vertreterversammlung, die nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehören.

Ferner berät die Vertreterversammlung gemäß § 35 Abs. 2 der Genossenschaftssatzung über

  1. den Lagebericht des Vorstandes,
  2. den Bericht des Aufsichtsrates,
  3. den Bericht über die gesetzliche Prüfung gemäß § 59 Genossenschaftsgesetz; gegebenenfalls beschließt die Vertreterversammlung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichtes.

Übersicht der Organe:

Mitglieder wählen --> Vertreterversammlung wählt --> Aufsichtsrat bestellt --> Vorstand

Thema: Wohnraumanpassung

In der eigenen und vertrauten Wohnung möglichst selbstständig, barriere- und gefahrenfrei zu leben, ist für viele Menschen, gerade im fortgeschrittenen Alter, ein wünschenswertes Ziel. Dafür muss die Wohnung aber "passend" gemacht werden – dies realisieren wir durch die Möglichkeiten der Wohnraumanpassung. Unter dieser Maßgabe haben wir ein Konzept zu Veränderungen in Wohnräumen im Sinne einer barrierenfreien Gestaltung entwickelt.

Die Maßnahmen sind außerordentlich vielfältig und reichen von der Montage eines Haltegriffes an der Badewanne, über die Installation einer ebenerdigen/bodengleichen Dusche bis hin zur Vergrößerung von Türbreiten oder der Erhöhung von Balkonfußböden.

Mit bautechnischen Veränderungen werden bestehende Wohnungen an die Bedürfnisse der Bewohner angepasst, mit dem Ziel, den selbstständigen Haushalt in dieser Wohnung und den Kontakt zu den Nachbarn zu erhalten. Unverzichtbar bei der individuellen Wohnungsanpassung sind die Wohnraumberatung und die Unterstützung bei der praktischen Umsetzung durch unser Team Sozialmanagement.

"Meine FZWG" Serviceportal

Wir bieten unseren Mitgliedern nicht nur günstiges Wohnen und lukrative SparangeboteIn unserer in Halle (Saale) ansässigen FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG können sie sich rund um die Uhr mit unserem Serviceportal „Meine FZWG“ um ihre Angelegenheiten kümmern – und uns unabhängig von Öffnungszeiten kontaktieren.

INFORMATION

  • Rufen Sie jederzeit bequem von Zuhause oder mobil per App Ihre aktuellen VertragsdatenBetriebskostenabrechnungen und Dokumente online ab. Natürlich halten wir Sie auch über unseren genossenschaftlichen Alltag sowie wichtige Informationen zu Ihrer Wohnung bzw. Mitgliedschaft auf dem Laufenden.

SERVICE

  • Sie benötigen eine Mietbescheinigung? Sie wollen einen Schaden melden und zeitgleich zugehörige Fotos schicken? Dann sind Sie in unserem Meine FZWG Serviceportal genau richtig. Ändern Sie hier Ihre persönlichen Daten und laden Sie sich personalisierte Formulare wie z. B. ein SEPA-Lastschriftmandat herunter, wann immer Sie sie benötigen.

KOMMUNIKATION

  • Rund und um die Uhr können Sie mit uns auf diesem Weg Kontakt aufnehmen. Vor Jahren haben wir uns dazu bereits bei der Zertifizierung der Initiative ServiceQualität Deutschland entschlossen: wir reagieren binnen 24 Stunden (an Werktagen) auf Ihre Anfragen. So erhalten Sie garantiert von uns eine Rückmeldung auch über diesem Weg.
  • Überprüfen Sie Ihre hinterlegten Daten (Telefonnummern, E-Mail-Adressen etc.), stellenweise können Sie diese auch selbst ändern.

  • Haben Sie einen Einblick in Ihre Vertragsdaten (Objekt, Nutzungsgebühr, Geschäftsguthaben, Sparverträge).

  • Rufen Sie Ihre persönlichen Dokumente unabhängig von unseren Öffnungszeiten auf.

  • Melden Sie uns Schäden und senden Sie uns zeitgleich ein Foto dazu - so können wir schneller auf Ihre Meldung reagieren.

  • Stellen Sie direkt online z. B. Anträge auf Wohnraumanpassung, Rollatorboxen, Mitgliederförderung u.v.m.

  • Verfolgen Sie den Status Ihrer Nachrichten und deren Bearbeitung.

  • Erstellen Sie sich z. B. Ihre Mietbescheinigung selbst und laden Sie diese sofort herunter.

  • Immer wenn wir für Sie ein neues Dokument (z. B. die Nebenkostenabrechnung) im Meine FZWG Serviceportal hinterlegen, erhalten Sie – wenn gewünscht – im Falle der App eine Push-Nachricht, in der Internet-Variante eine E-Mail. Ist bei Ihnen im Haus z. B. der Aufzug ausgefallen, erhalten Sie eine Nachricht darüber direkt auf Ihr Handy. So können Sie z. B. den geplanten Einkauf verschieben und haben wesentlich mehr Planungssicherheit.

Da richten wir uns ganz nach Ihnen! Sie können "Meine FZWG" entweder als App nutzen, die Sie wie auch sonst üblich aus dem Google Play oder Apple App Store herunterladen oder direkt hier auf unserer Webseite. Die Inhalte und Möglichkeiten unseres Serviceportals sind gleich, egal mit welchem Gerät Sie darauf zugreifen.So können Sie z. B. die Schadensmeldung zu Hause auf dem Tablet abgeben und wenn Sie danach unterwegs sind, sich via App über den Bearbeitungsstand Ihrer Meldung informieren.

  • Wenn Sie ein Android-Smartphone besitzen (Samsung, LG, Huawai etc.), ist die Android-App für Sie die erste Wahl. Sie finden sie, wenn Sie im Google Playstore nach "Meine FZWG" suchen.
  • Besitzen Sie ein iPhone, gibt es unser Serviceportal natürlich auch im Apple App Store, wenn Sie dort nach "Meine FZWG" suchen.
  • Für Windows-basierte Smartphones wie z. B. Nokia oder Lumia gibt es keine spezielle App. Rufen Sie unsere Webseite www.frohe-zukunft.de/Meine-FZWG auf und diese passt sich automatisch dem Display Ihres Smartphones an.

Lediglich unsere Sparer müssen sich noch etwas gedulden und können aktuell nur auf unserer Webseite ihre Sparverträge einsehen. In der App wird dies aber ab 2020 auch möglich sein.

SCHRITT 1 - Registrieren

  • Nutzen Sie entweder den Link zu unserem Meine FZWG Serviceportal hier auf unserer Internetseite oder gehen Sie direkt auf Anmeldung
  • Es öffnet sich eine Anmeldemaske  - Klicken Sie auf "Registrieren".

SCHRITT 2 - Daten eintragen

  • Füllen Sie die Pflichtfelder aus.
  • Die Registrierungsnummer finden Sie in Ihrem persönlichen Anschreiben. Sollten Sie noch kein Anschreiben bekommen haben, können Sie dieses hier anfordern.
  • Wählen Sie Ihr eigenes Passwort. Dieses besteht aus mind. 8 Zeichen mit mind. 2 Ziffern und berücksichtigt die Groß- und Kleinschreibung.
  • Zum Abschluss der Registrierung bestätigen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Elektronischen Datenerhalt.
  • Klicken Sie abschließend auf "Registrieren".

SCHRITT 3 - Anmeldung abschließen

  • Sie erhalten automatisch eine E-Mail von uns über die Registrierung an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.
  • Sollte dies nicht innerhalb von 30 min. der Fall sein, prüfen Sie bitte, ob die E-Mail in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist.
  • Durch Anklicken des Links in der E-Mail schließen Sie Ihre Registrierung vollständig ab.

Anschließend können Sie sich direkt in unserem Meine FZWG Serviceportal anmelden. Nutzen Sie dazu Ihre E-Mail-Adresse als Benutzernamen und Ihr festgelegtes Passwort. Dann stehen Ihnen alle Vorteile des Portals rund um die Uhr zur Verfügung.

In der App tippen Sie auf Ihren Namen, auf unserer Webseite klicken Sie auf Ihren Namen.
Gehen Sie dann für beide Varianten zu Ihren persönlichen Daten. Geben Sie Ihre neue E-Mail-Adresse bitte hier zweimal ein. Sie bekommen anschließend von uns eine E-Mail an die neue Adresse, die Sie bestätigen müssen. Solange bleibt die alte E-Mail-Adresse aktiv. Nach der Bestätigung können Sie jedoch nur noch die neue E-Mail-Adresse zum Login verwenden.

Der Begriff Self-Service-Formular wird Ihnen im Zusammenhang mit unserem Meine FZWG Serviceportal noch öfter begegnen. Er bedeutet nichts anderes, als die Möglichkeit ein Formular jederzeit online in Ihrem Passwort geschützen Zugang abrufen zu können.

In diesem Formular haben Sie den großen Vorteil, dass es bereits mit Ihren entsprechenden Daten automatisch gefüllt wird und Sie es nur noch unterschreiben bzw. weiterleiten müssen. Darunter fällt zum Beispiel die Mietbescheinigung oder der Antrag für unsere Mitgliederfeste-Förderung.

Push-Benachrichtigungen sind Meldungen, die ohne das Öffnen z. B. unserer App Meine FZWG auf Ihrem Smartphone erscheinen.

  • So ist es möglich, dass wir Ihnen Benachrichtigungen auf Ihren Startbildschirm oder Ihre Benachrichtigungsleiste senden.
  • Die App muss dazu nicht geöffnet sein. So verpassen Sie keine wichtigen Nachrichten oder Meldungen mehr aus Ihrem genossenschaftlichen Serviceportal.
  • Ein Nachteil der Push-Benachrichtigung ist, dass die App im Hintergrund laufen muss. Dadurch kann sich der Akku-Verbrauch erhöhen.
  • Ebenfalls muss eine Internetverbindung bestehen, damit die Apps neue Daten empfangen können.
 

Große Steinstraße 8 | 06108 Halle (Saale)

Vereinbaren Sie bitte stets vorab Ihren Beratungstermin hier online über unseren Terminbuchungskalender

Sehr gern können Sie uns eine E-Mail schreiben:


Service-Telefon:
(0345) 53 00 - 181


 Unsere Service-Telefon Zeiten:

Montag 09.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 13.00 Uhr

Persönliche Termine sind nur nach individueller Vereinbarung möglich!

Anfahrt:

Tram Alle Linien Richtung Markt
Ausstieg Marktplatz/Joliot-Curie-Platz

Parken:

Vor dem Eingang unseres Wohn- und Spargeschäftes befindet sich ein Behinderten-Parkplatz. Weiterhin können Sie anliegende Parkmöglichkeiten (z. B. am Hansering, Ritter- oder Opernhaus) nutzen.

Diese Wohnform gibt insbesondere älteren Menschen die Möglichkeit, in ihren eigenen vier Wänden zu wohnen und die Vorzüge der individuellen Betreuung in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich erweitert es das Portfolio unserer Wohnungsgenossenschaft um dringend benötigten seniorengerechten Wohnraum.

Informieren Sie sich hier!


Sanitär | Elektro | Schlosserei | Schlüsseldienst

Im HAVARIE-Fall steht Ihnen 24-Stunden (Montag bis Sonntag sowie an Feiertagen) unser HAVARIE-Notruf zur Verfügung.

(0345) 53 00 - 199

Meine FZWG - gibt es auch als App!

Sie haben Störungen bei Ihrem Festnetz-, TV- oder Internetanschluss? Dann kontaktieren Sie bitte Ihren Kabelnetzbetreiber PŸUR unter:

STÖRUNGSHOTLINE: (030) 25 777 777

Für Ihre Hinweise sind wir jederzeit offen! Dafür können Sie auch folgende Wege nutzen:

Nachricht erfassen per: 
Meine FZWG Serviceportal

oder E-Mail schreiben:
mein.tipp@frohe-zukunft.de

"Die FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG bietet eine Ausbildung auf hohem Niveau an und erbringt im Rahmen der Ausbildung herausragende Leistungen, die über dem allgemeinen Standard liegen." - Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V.