Pandemiebedingt im schriftlichen Verfahren
Nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenzen- und Strafrechtsverfahren Art. 2 § 3 hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass die Außerordentliche Vertreterversammlung im schriftlichen Verfahren einberufen wird.
Abstimmunsverfahren
Deshalb hat der Aufsichtsrat alle Vertreter mit Schreiben vom 18.12.2020 recht herzlich eingeladen, mit beigefügten Stimmzettel aktiv an der Abstimmung bis spätestens 22.01.2021, 12.00 Uhr (Posteingang bei der FZWG) teilzunehmen.
Die Frist der Rückgabe der Abstimmung gilt gleichzeitig als Beschlussdatum.
Ort der Beschlussfassung
FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG
Leibnizstraße 1a | 06118 Halle (Saale)
(Gleichzeitig auch Ort der Ergebnisfeststellung)
Tagesordnung
Unsere Vertreter erhielten mit der Einladung folgende Tagesordnung mit ausführlichen Informationen.
- Sofortiger Widerruf der Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds Roland Hildebrandt entsprechend § 35 Abs. 1 Ziff. h der Satzung, da dies im Interesse der Genossenschaft erforderlich ist.
Informationen und Antworten
Unsere Vertreter können bis zum 08.01.2021 von ihrem Rede-, Antwort-, Antrags- und Auskunftsrecht durch schriftliche Mitteilung per E-Mail an die Genossenschaft (sekretariat@frohe-zukunft.de) Gebrauch machen. Der Aufsichtsrat wird auf eingehende Mitteilungen durch Antwort an die Vertreter bis zum 15.01.2021 reagieren.
Auszählung und Ergebnis
Alle fristgerecht eingehenden Stimmzettel werden unter Aufsicht von Mitgliedern des Aufsichtsrates und des Vorstandes festgestellt.
Das Ergebnis wird unseren Vertretern unverzüglich in der 4. Kalenderwoche 2021 bekannt gegeben.